Gedenkveranstaltung Univ.-Prof. Dr. Dr. Leo Reisinger (1944-1985)
Published: Feb 01, 2024
Duration: 02:00:44
Category: Entertainment
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Leo Reisinger wurde am 8 februar 1944 in Wien geboren nach der Matura studierte Rechtswissenschaften und promovierte am 5 dezember 1966 zum Doktor der Rechte nach einer Assistententätigkeit am Institut für Statistik der Universität lindz wechselte Reisinger mit 1 oktober 1968 an das Institut für Statistik an der Universität Wien er belegte dort auch das Studium der sozial und Wirtschaftswissenschaften das er mit einem Magistertitel 1971 und mit der Promotion 1972 abschloss an rechts und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien folgte am 20 Juni 1973 seine Habilitation und damit die Lehrbefugnis für das Fach Angewandte Informatik und angewandte Statistik einige Jahre später erhielt seine zweite Habilitation diesmal als Rechtsphilosophie an der Universität Graz als Lehrbeauftragter war in zahlreichen Institutionen tätig Einführungsveranstaltungen zur Rechtsinformatik an der Universität Wien hielt er bereits Anfang der 70er Jahre Leo Reisinger war zum damaligen Zeit der Lehrende für Themen der Rechtsinformatik vor allem an der Universität Wien neben dieser frühen Befassung mit der Thema der Rechtsinformatik arbeitete er zur gesetzesprognose zu juristischen Daten Banken zur automatisierten normanalyse zur automatisationsunterstützten Gesetzgebung zur automatisierten Messung juristischer Begriffe zur Formalisierung des Rechts aber auch zuur Computerkriminalität und zum Datenschutz zwei Monographien bilden die Hauptwerke die Rechtsinformatik und die betriebsinformatik Leo Reisinger wurde schließlich im Jahr 1980 zum ordentlichen Professor für Wirtschaft und Verwaltung Informatik an der Universität der Bundeswehr in München an der auch Dekan wurde er starb am 13 April 1985 seinem 42 lebensjahr bei dem Bergunfall darf ich Ihnen allen einen schönen nachmittagabend wünschen mein Name ist Markus holber ich darf sie sehr Herz seitens der Universität Wien des Centers und des universitätslehrgangs informations und Medienrecht herzlich hier begrüßen meine Rolle hier wäre vor einigen Stunden noch nicht so gewesen dass ich hier stehe und zu Ihnen spreche die Grußworte hätte eigentlich Professor VG oder Lehrgangsleiter machen sollen der mit früher mitgeteilt hat dass er krankheitsbedingt leider nicht kommen konnte wie ein paar andere die sich entschuldig haben lassen er hat sie sich aber nicht nehmen lassen ein paar großworte online zu uns zu sprechen insofern ist auch hinter mir hier schon zu sehen und ich würde dich bitten um deine Worte sehr gerne Marus liebe Kolleginnen und Kollegen herzlichen Dank ich wie wie der Markus richtig gesagt hat bin ich leider relativ schwer erkältet es ist zwar angeblich kein covid zumindest sind die Tests negativ aber ich will Ihnen auch nicht zumuten sich von mir eine ordin Erkältung zu holen und sie würde ich Ihnen wahrscheinlich übergeben wenn ich jetzt da wäre das tut mir außerordentlich leid weil ich Reisinger seit vielen Jahren beobachte wenn ich auch nicht die Ehre hatte ih kennenlernen zu dürfen weil er verstorben ist bevor ich zu studieren begonnen habe aber ich habe von Beginn an seit ich selbst begonnen habe mich in dem Feld ein bisschen zu bewegen vieles und nur gutes über Reisinger gehört und deswegen wäre ich wirklich gerne heute gekommen W wesentlich auch um von Zeitgenossen und Zeitgenossinnen ein bisschen mehr zu hören um dann ein breiteres Bild zu kriegen nicht nur aus den Schriften sondern auch aus den Erzählungen über die Person die Biografie und die Schwerpunkte ich bin aber da ich werde auch die ganze Zeit hier sein und möglichst wenig stören aber intensiv zuhören ich möchte mich ganz ganz herzlich bedanken bei Professor lachmeier der die Initiative für diese Veranstaltung an uns herangetragen hat bei dr Markus Holzweber der den aller allergrößten Teil der organisatorischen Last getragen hat bei All Ihnen die sie hier jetzt Vorträge halten werden und bei all Ihnen die sie einfach nur da sind um zuzuhören und vielleicht was zu lernen oder aber ihre Perspektive auf Reisinger beizutragen der Umstand dass wir doch recht viele Anmeldungen bekommen haben zeigt dass es auch an solchen historisch grundlegenden Fragen ein breites Interesse nach wie vor gibt und nicht nur an denen die halt jeden Tag irgendwie in der Zeitung stehen und vor drei Jahren vielleicht äh WE nicht Big Data geheißen haben und heute KI heißen und wer weiß was die nächste Mode sein wird die durchs Dorf geht ich freue mich sehr ich danke Ihnen und ich übergeb an dich zurück Markus und Stör ab jetzt nicht weiter sondern höre einfach nur noch zu danke ich freue mich sehr dass ich sozusagen diese zwei Stunden mit uns etwas das Rat der Zeit zurückdrehen und mit uns etwas in der Vergangenheit nachdenken bzw auch über heutige Implikationen die Kurzvorträge beginnen wir äh mit mit Professor Georg Pflug der Mathematik Statistik promoiert hat nach verschiedenen Stationen Professor an der Universität gesen dann auch verschiedene Gastprofessuren dann auch letztendlich auch in Wien am statistikintitut war und noch immer lehrt es folgt dann ein Referat von Friedrich lachmeier der die Initialzündung zu dieser Veranstaltung gegeben hat und der sich wieder mal als Meister des vernetzens bewiesen hat ähm der ohne ihn ist das Rechtsinformationssystem des Bundes des Ries wahrscheinlich nicht so in der Form geben würde und der sich mit den verschiedensten Fragen der legistik der normentheorie der Visualisierung der Logik der Philosophie beschäftigt hat es folgt dann der Kollege sastelli den ich hier noch nicht gesehen doch ja gesehen habe der der in Brasilien studiert hat promoviert hat zur Rechtsinformatik und auch zur normenlogik und auch seine Schwerpunktfächer entsprechend auch Logik Normen Logik rechtslogik sind B der eben hoch studiert in Wien und Innsbruck Rechtswissenschaften und auch Informatik beschäftigt sich heute auch mit Fragen des Datenschutzes und über diesen Vortrag bin ich auch sehr sehr gespannt weil ich auch im Titel lange drüber nachdenken musste mir ein Wort nicht bekannt war das werden sie auch nachschauen können ich gedacht hat dass es statt abjektivität Objektivität hiee Professor Meinrad hanstanger D nächst in der Reihenfolge der Rechtswissenschaften Universität GZ studiert hat Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof war und Lehr des Universitätsprofessor weiterhin in Graz und die Runde beendet Günther schfbeck aus der Parlamentsdirektion auch vielm bekannt über Publikationen zur rechts Informatik aber auch zur e-demokratie zur zur parlamentarismusforschung und ähnlichen Gebieten mein Name ist Markus Holzweber ich bin seit ungefähr oder genau in diesem Jahr 20 Jahren am Universitätslehrgang für informations und Medienrecht in der Organisation tätig und wir hatten auch vor etwas mehr als 10 Jahren ein kleines Forschungsprojekt oder größeres Forschungsprojekt zur Geschichte der Informatisierung des Rechts und diese Geschichte an der bin ich auch noch immer interessiert und werde auch diesbezüglich auch einen kurzen Vortrag halten ich würde also zuerst her Professor Pflug bitten mit seinen Ausführungen und dann werden wir kurze zwischenprogramme einfügen paar Worte des Herrn Professor Bruckmann und das her Professor joa aber zuerst werde ich Ihnen das Wort übergeben und freue mich sehr über Ihren Vortrag zuer ich darf mich zuerst einmal bedanken für die Einladung eine Ehre für mich wir sprechen zu dürfen ich bin seit vier Jahren im eritiert war lange an diesem Institut und habe interessanterweise just studiert und auch Mathematik und insbesondere auch mathematische Logik also das erlaubt mir zu sagen dass ich mich hier wohlfühle in dieser Thematik ähm ich darf gleich beginnen weil wir haben nicht viel Zeit ich äh habe diesen Text verfasst und hoffe dass ich da nichts falsches gesagt habe oder sagen werde ich habe geschrieben der Kärntner Gehard Bruckmann stimmt wohl und den kennen sie unter mehreren tags wahlhochrechner glub of R Mitglied Zukunftsforscher Sonnenenergie Befürworter und Nationalratsabgeordnete vielleicht gibt's noch einige anderen Prädikate für sie aber das sind die wichtigsten glaube ich iidierte sich 1966 in Wien und wurde 1967 Professor für Statistik an der Johannes Keppler Universität die gerade ein Jahr vorher überhaupt gegründet war er nahm den jungen Juristen dr Reisinger nach Linz als Assistenten mit das sozusagen Urgrund dieser Geschichte aber Bruckmann war wurde schon ein Jahr später an das Institut für Statistik in nach Wien zurückberufen dieses Institut was es doch interessant ist geht auf eine Gründung 174 70 unter Maria Theresia zurück also ist ein sehr altes sehr alte Idee dass man Daten aus später natürlich ausgebaut von Josef i i dass man Daten aus der gesamten aus dem gesamten Reich sammelt und zur Verfügung stellt für die sagen wir mal für die politische Elite Reisinger folgte ihm als Assistent der ist ja kamos Wien und äh dies Institut hat sich dann bisschen weiterentwickelt hat sich entwickelt sowohl in formme von den Namen dafür als auch wo sie Institut angesiedelt war es begann an Fakultät für Rechtswissenschaften damals gab es noch die vier grundfakultäten so wenn man so will des Mittelalters und dann gab es eine neu gegründete Fakultät für Wirtschaft und Sozialwissenschaften die wurde umbenannt in Fakultät für wirtschaftwissenschaft Informatik und heißt heute Fakultät für wissschaftwissenschaften und Statistik ich hab mir erlaubt äh äh kurz die Lehrtätigkeit und die Publikationstätigkeit überblicksmäßig ihnen vorzutragen ich glaube ich brauchen nicht im Einzelnen drauf eingehen was ich gemacht habe ist alles was Statistik betrifft rot alles was Informatik betrifft grün und alles was Entschuldigung was Rechtsinformatik betrifft grün und alles was Informatik aber nicht Rechtsinformatik betrifft blau damit sie auch sehen von der Farbgebung wie die Entwicklung war sozusagen natürlich hat es angefangen damit das äh Leo gelesen hat Übungen zur Statistik damals sieh das vielleicht schaut das so aus aber sehr wenig gemacht hätte muss aber dazu sagen dass auch an anderen Instituten statistikkurse gegeben hat damals war das sehr wichtig viele Institute haben gesagt wir brauchen einen Statistikkurs weil wir Daten sammeln und so weiter und da hat sich der leer damit engagiert auch dort Vorlesung zu halten ich sage nur die Vorlesung die am Institut für Statistik gehalten hat und das sehen sie da mal Statistik angefangen und witersemester 71 hat er dann den ersten Schritt gewagt und hat eine Vorlesung gehalten für Einführung die Rechtsinformatik die dann immer wieder wiederholt wurde dann ein Seminar aus Rechtsinformatik und wie Sie sehen habe ich das auch so gemacht dass sie sehen das war ein gewisser Dr Leo Reisinger dann gab es einen dr dr Leo Reisinger der hat inzwischen hier eine Situation verfasst von der ich leider Gottes vielleicht weiß es hier in diesem Raum sie nirgends gefunden habe ich habe auch in der Nationalbibliothek nachgesehen und habe nichts gefunden also mich interessieren wie die dies was diese Dissertation beinhaltet hat die zweite in sozialwissenschaal wirschaftswissenschaften und sie sehen ab 73 heißt es dann und jetzt Dozent ist alles aus den Vorlesungsverzeichnissen und da kommt auch zum ersten Mal etwas Blaues vor dann etwas Rotes und etwas Blaues wieder und sie sehen das geht hier so weiter dass man also immer eine Mischung von diesen Themen hatte hat aber so ziemlich breit natürlich hat er so Statistik Dinge gemacht Rechtsinformatik als sein eigentlich Steckenpferd und dann halt allgemein Informatik angewandt Informatik und dann hier steht das ab 76 heißt dann sozialen Wirtschaftswissenschaften da der Statistik gelesen aber auch Unternehmensforschung was man jetzt so bezeichnet und sie sehen die ganzen Vorlesungen die immer blauer und blauer werden also die in die Richtung von angewandter Informatik gegangen und wenn Sie sich jetzt aha das geht so weiter bis eben ist der letzte Eintragung den ich gefunden habe in den vorlsverzeichnis heißt dann Gastprofessor Professor für Informatik und Statistik der hochschu für der Bundeswehr München im Wintersemester 80 seminarus angewandte Statistik ähm dazu parallel sozusagen die Publikationstätigkeit die sieht ab ein bisschen anders im Farbenspiel aus äh er hat einiges gemacht in Statistik insbesonders eben statistisch angewandte Statistik Datenanalysen Analyse war Arbeitsmarkt dabei und Bildungsforschung sie sehen das und aber gleich schon Beginn auch sehr viele Publikationen in in Rechtsinformatik und ich möchte auf eines hinweisen das ist dieses das ging eine formal wissenschaftliche Untersuchung des chinesischen Orakels dass ich angeschauen habe und gelesen habe und ich finde es ganz nett wenn ich ihnen etwas vorlese nämlich im Vorwort schreibt als eigentlicher Vater dieser Arbeit ist jedoch Professor Gerhard Bruckmann vom statistisinstitut der Universität Wien anzusprechen der in verständnisvollerweise auf jenen beträchtlichen Teil meiner Arbeitszeit verzichtete der für die Fertigstellung dieser Arbeit notwendig war das ist vor 53 Jahren heute kann man nicht ein Professor nicht sagen du musst für mich arbeiten und darfst nicht was Eigenes forschen ja aber damals war das und Herr Bruckmann war für seine Großzügigkeit damals bekannt war das sicher kein Problem für Leo Reisinger dass er an seiner Arbeit gearbeitet hat auch unter Bruckmann zweiter Punkt er schreibt dass die für die vorliegende Arbeit notwendig Berechnung wurden auf der damaligen unser Anlage gemacht nämlich die RBM 30 6044 und er hat das die Programme sie wurden von mir selbst geschrieben das ist das letzte Mal so viel ich weiß dass er programmiert hat ja aber er hat programmiert und das sehen Sie an diesem Text ganz am Schluss noch ein Absatz der last not least danke ich frin edit billig wen ob sich noch erinnern können Herr Buckmann fr billig Sekretärin die den kaum lesbaren handgeschriebenen Entwurf in mühevoller Arbeit in die Maschine tippte und mich auf Flüchtigkeiten aufmerksam machte auch das ist heute undenkbar nicht wahr es gibt niemanden der einfach die handgeschriebene Texte dann abtippen muss das macht natürlich der Autor selbst ja wenn wir weitergehen sehen sie da viel grünes noch mal hier äh viel grünes das sind diese Dinge über die wir sicherlich heute noch mehr hören werden es beginnt also automatisierte normanalyse und äh automatisierte Messung Begriffe und so weiter strukturtheorie des Rechts und EDV und das ist eigentlich sein äh wie soll ich sagen sein Lieblingsthema gewesen dass er mit Herzblut verfolgt hat das darf ich sagen weil ich daüber mit ihm gesprochen habe ähm das ja immer wieder dann sie sehen da ist auch wieder eine statistische Untersuchung aber dann geht's weiter mit grünem und ab und zu kommt auch blaues hinein Grundbegriffe systeminformationswissenschaften ein Buch über betriegsinformatik und hier laaube ich mir eine Bemerkung fassen s es nicht falsch auf aber wenn man das liest hier merkt man dass das mit viel weniger herzblug geschrieben ist als die Rechtsinformatik Dinge ja also das war eigentlich sogarine Pflicht nichtübung und das andere war kamamp von Herzen ja also da schreibt er auch ob ein Rechenzentrum eine Klimaanlage haben muss oder nicht hat ihn aber nicht interessiert so interessiert haben sie natürlich diese Probleme der Rechtsinformatik über die eben sehr gerne nachgedacht hat und sie sehen da ist immer mehr grünes dabei also eigentlich ist das grüne das was sein was sein Hauptinteresse und wo wie gesagt sein Herzblut war ich habe noch eine letzte Bemerkung dazu nämlich dass der so glaube ich es dass der Wiener Boden doch eine sehr passende Umgebung war für solche Arbeiten und zwar deswegen weil sowohl der Rechtspositivismus eine Wiener Erfindung wenn ich das mal so sagen darf ist ohne den wir überhaupt nicht Rechtsinformatik machen können ja wenn wir nicht positiv denken oder also positiv im Sinne von rechtspitiv denken dann können wir natürlich äh das Ganze auch nicht formalisieren äh und natürlich dann auch die Logik in der Logik nicht nur die klassische aristotelische aristotelische Aussagenlogik sonder eben auch die Modallogik oder das spezielle Fall die deontische logung die sagt also ist etwas äh äh freigestellt ist etwas verboten ist etwas geboten und das sind also die Prädikate anstatt früher also die aristotelische Logik sagt ist das war oder falsch nicht wahr und diese Aussagen kann man eben in einer anderen logikrichtung auch machen das hat hat in sehr interessiert und auch die phaselogik das bedeutet dass man einem einem Wahrheitswert äh für eine gewisse Aussage nicht nur ein Null für falsch und eins für wahr zuuordnet sonder eine Zahl zwischen 0 und ein und dafür gibt es auch Regeln wie man dann Implikationen und Konjunktionen und disjunktionen in dieser Log phasilogik formalisiert ähm und ich meine aber dass er jetzt nicht in dieser in in dieser Tradition gestanden ist sondern dass es sein eigenes Sein eigene Willen war ein Unique Selling Point zu machen was ih mir auch hervoren geglückt ist nämlich dass er ich habe nie mit ich habe nie gehört dass er eben den weder den Wiener Kreis noch noch die vielleicht Kelsen hat er vielleicht erwähnt aber den Wiener Kreis auf jeden Fall nicht aber ich glaube dass trotzdem diese Tradition bei ihm spürbar war der letzte Absatz den ich hier Vortrage ist dass wir alle gekannt haben den Leo Reisinger ist ein ausgeprägt allgemein gebildeter Mensch mit großen Wissen in Geschichte Kultur und Kunstgeschichte kann mich erinnern dass er dass wir mal eine ungarnreise gemacht hab und er war unser zizerone überall hat er seine sein Einführung in Geschichte oder Kunstgeschichte uns allen dar gebracht und es war deswegen auch seine Vorlesungen sehr beliebt ja das kann ich sagen weil er und da habe ich geschrieben wie auch Bruckmann dem generalistentum und nicht so sehr dem Spezialistentum zugeneigt war jao versucht die ganze Breite sozusagen des Wissens und des der Erkenntnis und auch der Erkenntnis von Mittelland Studierende zu bringen und nicht jetzt sozusagen nur allein ein schmales ein schmales Gebiet ich bin da am Ende meiner Ausführungen danke Ihnen für das Zuhören und äh hoffe wenn Sie oder sage wenn Sie noch Fragen haben für diese Zeit können sie sehr sehr gerne eine Entschuldigung eine Sache darf ich noch sagen Herr Brumann ich kann mich erinnern dass er mal zu mir gekommen ist gesagt hat nächstens beim Seminar haben wir einen legisten bei uns jetzt erinnere ich mich das war Herr lachmeier und ich bin hingegangen zum Seminar ich gedacht den möchte ich Kennenlernen der verantwortlich ist für die Texte die wir Juristen lernen müssen und das ist auch tatsächlich passiert und das das anders kann noch gan deutlich erinnern danke schön es sei mir verstattet zwei Sätze hinzuzufügen nicht zur Statistik sondern zur Informatik paradoxerweise ähm zu der Zeit als Leos habilitationsvortrag Anstand hatte sich unter den ehrenwerten Professoren der juridischen Fakultät eine Fang gebildet von äh Persönlichkeit den abgrundtiefen Hass auf alles entwickelten was auchch nur irgendwie am Rande mit Rechtsinformatik zu tun haben konnte ein Abgrund dieefer Hass wie ich in meinem Leben sonst nur in einem anderen Gebiet immer wieder kennengelernt habe bei Professoren der J der Medizinischen Fakultät gegenüber alternativen Methoden wie gesagt den blinder Hass und Leo kam zu mir und sagte was soll ich tun in dieser Situation ich gesagt Leo eine Möglichkeit besteht darin dass du in deinem habilitationsvortrag ein paar Bereiche auswählst in denen die Rechtsinformatik nützlich sein könnte in jeden dieser Bereiche skizzierst du die Aufgabenstellung und die Methodik dieses Bereiches und fügst aber unmittelbar daran äh hinzu welche negativen Begleiterscheinungen denkbar wären will ich allenfalls B sogar gefahren und das machst du von für einige wie gesagt Bereiche für die für die Rechtsinformatik jeweils positives und negatives verbal gleichgewichtig nebeneinander gestellt das hat Leo getan und damit war jedwedem Verlangen nach einem allfälligen ostrakismos der Boden entzogen und die Sache ist glatt über die Bühne gegangen was hier ein bisschen vielleicht vernachlässigt wurde ist Reisinger als als Pionier der Wirtschaftsinformatik da hat er auch ein bnbrechendes Paper geschrieben wo er drei Punkte angeführt hat weil ich nicht vorbereitet bin weiß ich nicht meh was die ersten zwei Punkte waren aber der dritte Punkt war sehr wichtig nämlich die Betrachtung des Betriebes als Informationssystem das zu einer Zeit wo es noch über überhaupt nicht Ziel der Wirtschaftsinformatik war insofern äh jetzt ist es fast trivial wir arbeiten alle mit Sab wir haben eGovernment all das wurde hier genau beschrieben also wie man formularfüsse machen könnte und so weiter weil der Kollege Becker vom Ministerium da ist das hat mich damals auch inspiriert sagen okay an sich könnte man das Stipendienwesen als solches vielleicht modellieren und das das Ergebnis war jawohl es kann man tot htprozentig das Problem ist nch das Datenschutz das man damals das war ja J her wir haben auch Prototypen damals gemacht und man hat gesehen das geht einzige Problem war darf man Zugriff haben zu den Noten darf man Zugriff haben zu den Einkommen alles wasegoverment also das wollte nur sagen und da war wirklich ein Bahnbrecher weil hier reden wir alle nur über Rechtsinformatik ich glaube sein Beitrag zu Wirtschaftinformatik hätte uns noch viele Sachen erwarten können leider äh ja durch sein plötzliches Ableben war das nicht möglich und er war wie gesagt sehr sehr offen kulturell haben wir schon gehör ich kann mir erinnern mit welche Begeisterung er über die äh ja die Dozenten allerhand hat dann immer wieder erzählt was er da gehört hat beim Kollegen allerhand also das sag alles und auchag er war ein attaktor für äh für brilliante Studenten man kann verschiedene Meinungen sein über Viktor Klima z.B Viktor Klima hat nicht ohne Grund ihn als Betreuer ausgesucht ja und praktisch über also die Telekommunikation und im Internet dann seine Diplomarbeit geschrieben also Reisinger war eine wirklich eine große Persönlichkeit und ich kann mich noch gut erinnern wie in seiner Villa im burgersdorf da eingeladen worden bin also an seine Rede und so das führt alles viel zu weit aber ich wollte nur sagen du Reisinger sollte man von meiner Sicht ausgesehen nicht nur als rechtsinformatiker was auch wichtig ist sehr sehr sehr wichtig aber auch als Wirtschaftsinformatiker nicht vergessen er war Pionier der Wirtschaftsinformatik danke schön ja wir haben so ein Programm für die vier Grundrechnungsarten einprogrammiert und Herr Reisinger wird das jetzt vorführen noch immer ist die Zeichnung aber es wurde schon auf M gedrückt und wir sehen bereits Mathematik Test es gibt sieben mögliche Problemstellungen nur Additionen nur Subtraktionen und so weiter und als siebente Stufe eine Kombination aller wir sind mutig wir drücken gleich den Siebener und erhalten die Frage die obere problemschranke diese dient dazu um anzugeben wie groß die Zahlen sein sollen wir sind noch nicht sehr sicher in den grundrechnungsoperationen und werden daher eher nur eine kleine obere Schranke eingeben z.B 10 und es kommt schon das erste Problem das durch ein zufallsmechanismus hier auf dem Bildschirm gespielt wird 9 weniger 1 ist gleich Fragezeichen das können wir zur Not noch lösen geben ein a sehr gut der Computer gibt uns eine gute Zensur und wird sofort schwerer er fragt 60 dividier durch 6 hier sind wir nicht ganz sicher nehmen wir z.B einmal 12 sie irren probieren Sie es noch einmal na ja wenn es nicht 12 ist vielleicht ist es 15 Fehlschlag versuchen Sie es wieder geben wir einmal 10 ein ausgezeichnet und schon kommt die nächste Frage 8 + 2 auf diese Art funktioniert ein derartiges Lernprogramm und es wäre durchaus denkbar ein solches lern also eher sollte man sagen Übungsprogramm auch für viel kompliziertere Fragestellungen als es die vier Grundrechnungsarten sind zu konzipieren und eben dann auch zu Hause zum Einsatz zu bringen kann das den den Lehrer ersetzen nun ich sagte schon es ist ein guter kontrollleur aber ich glaube dass wie jeder Computer ein Computer nie einen Menschen und hier besonders den Pädagogen ersetzen wird können einigen wir uns darauf dass der Computer den Lehrer zwar nicht ersetzen aber doch vielleicht ergänzen kann jawohl was könnte er da leisten so ein computer für zu Hause ja grundsätzlich muss man dazu sagen dass ein Computer Information in den Haushalt bringen kann das kann nun Information sein genau wie in einem Buch das heißt wenn die Hausfrau ein Kochrezept sucht ist es nicht mehr notwendig dass Sie das Buch aus ihrer Bibliothek herausnimmt und dort aufschlägt sondern ebenfalls kann sie das mit dem Bildschirm tun wir werden sehen dass wir nun aus diesem Programm für das nachhilfelernen herauskommen und das nächste Programm suchen und wir haben ein Programm Menü hier sehen wir was also jetzt geschieht ist dass wir sozusagen ein Kochbuch aufgeschlagen haben ja wir haben ein Kochbuch aufgeschlagen und sehen hier einzelne Kapitel Speisekarte erstens Vorspeisen kalt zweitens Vorspeisen warm drittens Suppen viertens fertig gererichte fünftens frisch gemachte Speisen also Leo was suchen wir uns aus na ja ich würde glauben um richtig mal zu sehen was ist hier gibt frisch gemachte Speisen ist das richtige wir drücken daher auf fünf tatsächlich es wird uns angeboten ein Wienerschnitzel ein corordon blö oder verschiertes ihr Wunsch no na ja ich glaube Wienerschnitzel ist nicht schlecht wir nehmen daher eins und sehen schon Zutaten für vier Personen Vorbereitungen sind angegeben Zubereitung wird angegeben und zum Schluss guter Appetit gewünscht und wie bei einer guten Hausfrau auch die Anzahl der J und der Kilokalorien ausgezeichnet meine Damen und Herren damit sehen sie dass so ein computer für zu Hause wenn man ihn einmal hat auch eine sehr wichtige Fragestellung nämlich ein Rezept dass man nachschauen möchte und vielleicht nicht gerade zur Hand hat erfüllen kann so ich darf sie jetzt kurz in die Zeit entführen 70er 80er Jahre und ich möchte das tun h illustriert am Beispiel von Briefmarken um zu illustrieren das was heute jeder in einer Tasche Handtasche und noch viel kleiner mit sich trägt hatte eine sehr sehr lange Jahrzehnte lange Entwicklung von entsprechenden Großgeräten bis heute diesen Miniaturausgaben diese minatisierung diese Verkleinerung seind hier am Beispiel von Briefmarken er technisch erspare ich es uns es ging von von Röhren Transistoren hin zu Mikroprozessoren das das lass ich dahingestellt die Anfänge in der österreichischen Verwaltung die finden sich schon in den 50er Jahren und genauso wie heute finden sich schon damals Ängste und Befürchtungen auf der einen Seite Computer nimmt die Arbeitsplätze weg auf der anderen Seite Euphorie Begeisterung envorgänge lassen sich etwa durch technische Herangehensweise durch technischen Fortschritt viel viel besser bewerkstelligen als mit der Hand und Papier und Bleistift und so kam es das im Jahr 59 auch im Bundesrechenzentrum die die EDV Anlagen Einzug hielt und das war durchaus ein einbcksames Erlebnis das hier vom vom damaligen Leiter in Empfang genommen wurde und er auch dann später noch berichtet hat dass in dieser Zeit und auch später danach Delegationen aus allen möglichen Nationen hierher gekommen sind und sich das angesehen haben Minister aufwärts sind diese Barock Treppe gestiegen und haben sich diese TV-Anlage und die Möglichkeiten die man hier nun hatte angesehen das Foto hier ist aus den aus den 60er Jahren und zeigt eine Delegation im strafregisteramt aber so ähnlich wird es vielleicht auch abgespielt haben hier schön in schwarz-weiß und was als Historiker besonders interessant ist und was nicht erforscht wurde bislang meines Wissens nach ist die Rolle die die Frauen damals eingenommen haben die umgelernt haben in locherinnenkurse und sozusagen diese ganze Maschinerie auch aufrecht erhalten haben also wir gibt's durchaus Forschungsdesiderate und auch durchaus Anekdoten Professor Schram hat man dann später mal erzählt dass Sekretär oder Schreibkräfte als die Computer dann in die Büros gekommen en sind durchaus Ängste hatten mit diesem Ding überhaupt umzugehen und so hat man als erstes einm ein Computerspiel dort äh installiert damit es einem die Ängste vor diesen diesen Großgeräten genommen haben nach dieser trotz dieser dieser leuchtungprjekte vielleicht im Bundesrechenzentrum noch an anderen Stellen war Österreich insgesamt was sozusagen die Zahl der edvanlagen pro Million Arbeitskräfte angeht relativ äh schlecht es hat wie an diesem Kongress Datenverarbeitung in den Ende der 6er Jahre erzählt wurde oder dort gesagt wurde man hat Österreich hat den vorletzten Platz eingenommen mit nur etwa also 67 6 Computeranlagen pro Million Arbeitskräfte und diesen diesen vorletzten Platz hat man erfolgreich verteidigt allerdings in dieser Zeit hat sich die die öffentliche Verhaltung ähm bemüht die Einsatzmöglichkeiten auszuloten und hier gab's auch Ende der 60er Jahre entsprechendes Gutachten ob das nicht möglich zweckmäßig und auch rechtmäßig ist den Computer in der Verwaltung einzusetzen und man kam zum Schluss dass es entsprechendes Hilfsmittel sei das man sehr wohl verwenden könne in den 60er Jahren hat es mediale Aufmerksamkeit gegeben erinnert sei an und Anführungszeichen hoch Rechner der Nation Professor Buckmann mit der Wahlprognose in den 60er Jahren 66 hinzu kam auch heute völlig undenkbar ein Bundeskanzler Josef Klaus der bei Professor Zemanek Unterricht in Kybernetik genommen hat und auch dort ein kleines Computerprogramm ähm geschrieben hat se selbst hat auch in dieser Zeit das meilüfter ähm gebaut auch Betrieben man hat sich auch schon Gedanken gemacht erste Gesetze den neuen technischen Möglichkeiten anzupassen etwa in der bundesabgaben Ordnung Ende der 60er Jahre dass man gesagt hat Ausführungen die etwa in lochkartentechnik hergestellt wurden die bedurften nicht mehr der Schriftform oder vor allem der Unterschrift ein Problem das man später immer wieder gehabt hat braucht mal unter einem Bescheid das elektronisch erstellt wurde wenn man Strafmandat elektronisch zugestellt bekommen hat muss da irgendwo eine Unterschrift eines Beamten sein die Zeit der Ernte fällt vielleicht die 70er Jahre mit verschiedensten Projekten Justizminister broder hat es mal angekündigt erstes Projekt seit et war das zelungsgesetz angefangen auch von von statistischen Projekten dann natürlich Dokumentationsprojekte rechtsdokumentationsprojekte und Umstellungen etwa von den Grundbüchern Handelsregistern und dann natürlich auch entsprechendes gerichtsgebührenwesen dass man automatisieren könne das zu einer Zeit in dem vom Justizministerium berichtet wird dass es selbst noch keine Computeranlage in Betrieb hatte sondern immer auf andere Einrichtungen oder Ministerien ausweichen musste langfristige vorhabenmale es war eine spannende Zeit eine experimentelle Zeit eine Zeit mit versuchsprojekten etwa zu Beginn mit dem EDV Versuchsprojekt Verfassungsrecht wo man zwei Jahre versucht hat das Verfassungsrecht abzuspeichern zugänglich zu machen durchsuchbar zu machen und eben auch mit mit verweisketten äh nutzbar zu machen Projekt jetzt gescheitet oder nicht das Seer hingestellt oder kann man andersweitig bewerten wichtig war jedoch dass das Wissen da war das gemeinsam mit der öffentlichen Hand mit Ministerien Universitäten und einer Firma IBM ein solches Großprojekt umsetzbar war und das den Raum gegeben hat für zukünftige Projekte sozialdokumentation sozdock angeführt bis hin etwa zum Riss ein Gesetz das Form ierbar gemacht wurde in den 70er Jahren war das tilgungsgesetz mit dem alten tilgungsgesetz aus den 50er Jahren war eine Tilgung von Straftaten etwa nur möglich auf Antrag also da der Verurteilte dessen Tilgungsfristen erreicht war musste einen Antrag stellen und ein ein Gericht oder Richterspruch muss dann entscheiden we drei Richter im Gesetz vorgesehen dass diese Strafen im zuen zu löschen sind nun mehr hat man das versucht zu automatisieren und wie es auch im Parlament heißt mit diesem diesem Gesetz hat man em den Computer eingeschaltet in in das gesetzesleben und automatische automatische Tilgungen eingeführt D mit ein hergehend war natürlich die Angst und Befürchtung gleich einhergehend ersetzt der Computer den Mensch ersetzt der Computer auch den rter gibt es einen automatisierten Richter der dann über uns alle entscheiden wird mente in der damaligen Zeit war Computer ist etwas das ein ein Gerät das nach logisch mathematischen Gesichtspunkten entscheidet und eine Richter nicht ersetzen kann der entsprechend einen Ermessenspielraum hat und eine Willensentscheidung hier trifft zusammenhängend damit waren Aspekte der Sprache verbunden kann man Gesetzestexte in die in einer natürlichen Sprache abgefasst sind kann man diese in eine Computersprache transferieren formalisieren hier gab's einige langjährige Diskussionen und und entsprechende we Befürworter die gesagt haben Fedler in Deutschland ein ein ein Gesetz muss angepasst werden einem Computerprogramm ja Reisinger war etwas Moderator und hat e versucht Verfahren zu suchen wie man eben eine natürliche Sprache am besten in diese Computersprache transferiert und Problem war natürlich die oder sind immer noch in der Gesetzessprache vorherrschenden Bestimmungen wie das etwas maßgeblich ist oder das etwas einen Ermessenspielraum einen Richter erlaubt m die nicht so leicht von einem Computer in ull und 1 zu übersetzen sind zentral in den 70er Jahren war die Diskussion ein Datenschutzgesetz um den Schutz der Daten dass die Anfänge reichen schon in den 60er Jahren zurück als es ging Persönlichkeitsrechte zu wen aber man erkannte dann in den 70er Jahren das mit dass diese Daten und diese Datenbanken die entstehen waren man konnte die damals an ein paar Händen abzählen ja es gab Datenbanken im im Passwesen im meldwesen m gerade auch für den Bereich der Sozialversicherung so dass auch die in den Zeitungen gesprochen wurden dass 90% der Österreicher in der damaligen Zeit schon computerisiert waren und man kannte dass hier eine neue Qualität Datenvernetzung möglich war die nicht mehr durch gängige Praxis lösbar war Schutz der Daten hat zum Beispiel geheißen dass man zugesperrt hat dass man Passwörter vergeben hat dass Räume sicher gemacht wurden weil diese Geräte nicht hierher gepasst haben sondern haben wir Gewicht von ein halben Tonne gehabt also mussten die statisch sicher gemacht werden um hier diese Daten zu schützen und me kannante dass im durch diese Vernetzung durch diese Datenbankprojekte eben solche Sicherungssysteme nicht mehr ausreichend waren und auch bestehende Sicherungssysteme wie abtsverschwiegenheit nicht mehr ausreichend waren und man hat hier quasi das jahrzehnter 70er Jahre bis zum Gesetzesbeschluss 78 parlamentarisch diskutiert einen Seite SPÖ Staatssekretär weselski auf der anderen Seite von der ÖVP Professor ermor die sich hier einige Duelle auch geliefert haben parlamentarischen Diskurs aber am Leben und am Laufen gehalten haben und letztendlich hat dann Österreich als Neunter Staat weltweit ein ein solches Datenschutzgesetz mit einem Grundrecht auf Datenschutz erhalten in der Beurteilung dieser Gesetze fällt auf dass äh der Nationalrat damals seine Rolle als Notar wenn man so will der Regierungsvorlagen durchwiegt unterschreibt beglaubigt verlassen hat und hier selber Gesetzes politisch tätig wurde durch verschiedene enketten durch verschiedene Befragungen von Fachleuten die es damals sehr sehr wenig gab und einer dieser fchleute war auch Leo Reisinger der auch dazu geladen wurde und der zu allen diesen Dingen die damals diskutiert wurden von normenanalyse von von legistischen Problemen hin zu Computer Strafrecht bis hin zum Datenschutzrecht etwas zu sagen hatte das ist aus der heutigen Sicht wenn man die Dinge durchblättert vielleicht für einen Juristen und das sieeh man auch die Schwierigkeit die die verbindende Sprache zwischen Juristen und Technikern immer wieder das immer wieder aufpoppt die man hier vielleicht nicht versuch also erwarten würde wenn man einen Aufsatz zur Theorie strukturtheorie von Recht und Informatik sich ansieht dass man hier solche Art von tabell mit null und einen hat wo man am ersten Blick auch oder am zweiten oder überhaupt am dritten nicht weiß was dann damit gemeint ist und ich froh bin dass im Text ein bisschen mehr dazu steht aber er hatte zu all diesen Themen eine Meinung und abschließend sei gesagt er hat schon 1971 erkannt dass man die Ausbildung reformieren müsse und das Inhalte der Rechtsinformatik jedenfalls auch Teil der Juristenausbildung sein müssen es damals vorgeschlagen als Teil malfächern sei es aber vielleicht auch in Form von postgadualen Studien wir sind hier in den Räumlichkeiten bzw wir haben hier als Universitätslehrgang Information und Medienrecht auch diese Veranstaltung mitorganisiert diesen Lehrgang gibt's auch seit 25 Jahren und an dieser Stelle muss man Leo Reisinger zugestehen diese Wichtigkeit hat er erkannt recht hat habt danke schön also die Ausgangssituation damals war mE 60er Jahren dass immer noch die traditionelle Lehre vorhanden war aber zurückkom Prim also die traditionelle Lehre war vorhanden und dann kam ein ganz wundersames Buch daher das war die reine rechts von helsen das hat ein völlig neues Denken mit sich gebracht nämlich eine Betonung des formalen und einen völlig anderen Ansatz und ich habe das damals sehr also wundersam empfunden ich hier g Theorie zu machen abgehoben von den handwerklichen alltagswäen des Gesetzes Interpretation ich komme mit dem nicht ja das gab damals anderen gehabt aber ist dies hier ja es gab eben die der nächste Schritt der nach Kels kam und der dann von den fin herk von hen von Brick war dann die rechtslogik sogenannte rechtslogik ob das wirklich eine eigene spezifische Logik ist oder eine Anwendung das S nicht ganz klar gewesen aber Weinberger od Weinberger ein wundersames Buch geschrieben der rechtslogik und das was da drinnen steht ist im Wesentlichen richtig würde ich sagen heute noch richtig war ganz er war der Horizont damals den 70er Jahren er war sehrwi konventionell korrekt konventionell und das was er gesagt hat das hat gestimmt ein bisschen anders Ilm damelo das war ein experimenteller Denker der kam aus aus Australien war vorher in Estland und hat eine hat immer experimentiert mit Symbolen mit neuen Ansätzen auch so gegenformel Methode entwickelt die auf seine Weise genial war es gab aber damals einbm Mann mit dem öf gesprochen hatte und der hat gesagt wir haben jetzt auf sein Anliegen hin haben wir diese gegenformelmethode programmiert sagt er das funktioniert korrekte Methode wir haben folgendes gemacht drei Teilen wir haben einen einstiegsmaske gemacht woer DELO seine gegenformelte eintragen kann dann nach dieser eintrittsformel haben wir unser normales Programm genommen hab das ganze durchgerechnet wie immer durchrechnen und dann drittens haben der Ausgaben eine ausgabem Maske Gebra wieder mit der gegenformel Methode und Professor D hat den Eindruck gehabt ja es funktioniert er konnte eben hier auch seine Ergebnisse in gegenformthode sehen ja das war einerseits sehr kreativ damal war in Salzburg und in gewisser Weise war ich sein Schüler vielleicht auch experimentell wie immer und Weinberger eben in Graz die beiden haben ih habiliidiert und dann kam e Leo Reisig und der hat der hat zwei Eigenschaften gehabt er war sehr strahlende Persönlichkeit wie wir auch gesehen hatten hat Auferstehung von den Toten gleich mit dem Sinne plölich ist er wieder da wundersam und das zweite aber extrem professionell also auf der weltklassen Ebene war er einfach obereschichte hat das hat funktioniert und er hat auch damals übernommen diese System von alchoron buigin das war zwei Argentinier hat übernommen die normative Systems und hat das in die Diskussion hinein gebracht also aus meiner Sicht hat er oder hätte er noch sehr weitgehend im internationalen Bereich Österreich da hineingeführt er hat g Türen aufgemacht aber ist dur die Türen nicht immer durchgegangen und wenn wir hier sitzen gicham sind wir durch die Türen durchgegangen aber Türen die er aufgemacht hat geh das WE hier ja und dann kommt die nächste Schichte das ist die die Rechtsinformatik ganz maßgeblich trau Müller der damals von der Verwaltungsinformatik gesprochen hat und aus dem ist ein government geworden und Professor Schweighofer der dessen Verdienste gar nicht hoch auch eingeschätzt werden können er hab zu 25 Jahre jetzt ein Konferenz gemacht Iris in Salzburg und hat dankenswerterweise diese Beiträge alle publiziert es sind an die 10.000 Seiten und zwar sehr altruistisch weil die Leute nichts seahen müssen sie haben publiziert hunderte Autoren und das ist eine immense stimentation gleicham der Marmor dieses Faches ist eben durch schweikof geschaffen worden das war schon eine Art mittlere oder anwendungsschichte der nächste Bereich ist dann sind die Projekte und das ist eben Österreich durchaus sehr dominant ich möchte Justiz erwähen GB unser Grundbuch ist übernommen worden im europäischen Bereich und auch andere Dinge die abküren Verfahren ähnliches ja am Anfang wohl auch RDB also weil die haben doch sehr grundlegend hier äh das Datenbank auf ihre Weise realisiert auf der Basis von Manz ich bedauue sehr dass Manz jetzt seit einiger Zeit als Firma nicht mehr existiert und Kohlmarkt Lokal ist geschlossen dann von ganz großer Bedeutung die Finanz Informatik Finanz online und Professor Winter hatte nicht nur Verdienste für Finanz online sondern vor allen auch für das RIS weil wir noch im Bundeskanzler war hat er das R Grund gelegt auch durch das zentrale ausichsystem in St Johann und ohne seine Initiative hät das überhaupt nicht gegeben er hat die technische Grundlage gelegt damit dann Kollege Schneider e Justiz eine Sache die wirklich funktioniert also das scheint scheint angenommen worden zu sein in der Folge die ich hier die ich mitgebracht hatte we die da nicht da ist wäre ja auch ist auch der nah von Schader da weil er mit der sozial sozialdokumentation wesentliche Beiträge geliefert hat und auch in diesen avgardphasen immer neue Wege gegangen ist ja aber der erste der die authentische kundmen im Internet glaube ich bestimmten Teilbereich vorgesehen hat und ja und das war auch ein wesentlicher Impuls also wir haben da mehrere Schichten einerseit diese theorieebene wobei eben Leo Reisinger derjenige gewesen wäre Konjunktiv der hier die neue die Zukunft verkörpert hat dann diese zwischenschichte übergangsfeld rechtslogik Rechtstheorie rüber zur Juristerei mit Trum Müller und Schweighofer und dann eine Reihe von Projekten typisch für die österreichische Situation ist dass wir versucht haben das zu verbinden also wir haben Projekte gemacht und der war wi der Zeit zu Fahner Projekte zu machen drum haben sich einmal im Jahr in der Wahlfahrt in Salzburg getroffen und haben wir Rat Wahlfahrt dort nicht die Sünden berichtet sondern gebeich ihre wunderbarenrungenschaften gebracht also typisch für die österichation ist ist eben diese Verbindung von Projektkultur einerseits wo auch massive Energien drinnen waren auch finanzielle Mittel und auf der anderen Seite eben die theorieebene und das hat gegenseitig durchaus da stimulierend gewi ja und jetzt S hat die neue Zeit schon begonnen mit einer Farbe die schon das bisherig übersteigt nämlich die künstlich Intelligenz auch hier wieder ein Thema von Iris und damit kommen ganz neue Dinge rein und ich gehöre noch dieser mittleren Welt hier an und weiß noch gar nicht wie das weitergehen wird aber es ist ganz sicher dass hier eine ganz neue Ehre begonnen hat und auch mit neuen Protagonisten ja und ich schließe mit diese eine Folge das ist das Thema des heutigen Tages ja erstmal vielen Dank für die Einladung das freut mich sehr hier sprechen zu dürfen zu Leo Reisinger einer Person die für meine Bildungsgeschichte in diesem Fach in der Rechtsinformatik in der rechtslogik der normenlogik durchaus erprägend war obwohl ich ihn ja nur durch seine Bücher kennenlernen durfte teilweise schon relativ früh meinem Studium der Rechtswissenschaft in Brasilien ich erzähle immer die Geschichte der Grund warum ich mich so gut mit diesen Klassikern auskenne ist in in Brasilien sind die Bibliotheken ganz gut wenn es darum geht die Klassiker zu lesen modern Literatur findet man nicht immer aber Zugang zu Otter Weinberger im tamelo und so weiter hatte ich durchaus und zunächst was ich heute ich will heute ein bisschen über normenlogik rechtslogik und normative Systeme bei Leo Reisinger wie er diese Theorien rezipiert hat wie er sie berücksichtigt hat in seinen Schriften ich habe hier eine Auswahl von einigen seiner Schriften und man sieht die kommen das haben wir davor auch schon schon gesehen größtenteils in diesem Bereich in den 70ern Jahren von Anfang der 70ern bis zum Ende der 70ern Jahren mit mit und das wird mehr oder weniger abgeschlossen mit diesem großartigen Buch Rechtsinformatik meiner Meinung nach immer noch einer der besten Einführungen in dieses Fach äh fast ja über 40 Jahren gut 40 Jahren danach ähm zunächst ein historischer Überblick und auch das haben wir schon ein bisschen gesehen ähm das ist glaube ich genau äh Laserpointer wir haben in den 70er Jahren und das das ist in eine Zeit die ich gerne als goldenes Zeitalter der normenlogik der rechtslogik äh nenne und zwar weil in dieser zu dieser Zeit hätte man hatte man sowohl von der Seite der Rechtswissenschaft sowohl Juristen als auch Philosophen haben sich intensiv mit diesen Themen beschäftigt danach und ich vermute das ist größtenteils darauf zurückzuführen dass wir so viele großartiger Denker frühzeitig verloren haben Ilm tamelo Leo Reisinger Jürgen Rödig äh das hat dazu geführt dass die Juristen teilweise das Interesse verloren haben das ist nicht immer der Fall gewesen wir haben andere Namen da gehabt aber die normenlogik wurde dann nicht von den Juristen fort gesetzt sondern von den Philosophen ähm ich habe hier einige wichtigen sehr prägende Schriften aus der Zeit äh gewählt man wird einige kennen wenn man sich mit dem Thema normenlogik und so weiter beschäftigt und die zeigen auch gut was damals besonders beliebt war in der Forschung also wir haben ja einerseits dieses sehr sehr prägende Aufsatz diesen sehr prägenden Aufsatz von B tansen analysis of some deontic logics da kommt auch die Bezeichnung Standard deontic Logic zurück ne also wenn man es kennt das davor hat man nicht von Standard deontic Logic gesprochen das kommt erst hier durch wo im Grunde eine Rezeption von von wchts deontische Logik gemacht wird das wäre quasi also der Abschluss dieser ersten Phase der modernen normenlogik die in den 50ern Jahren beginnt mit von wricht mit Oscar Becker obwohl er eigentlich nie irgendwas dazu noch veröffentlicht hat und mit Kalinowski die da ihre ihre Systeme der der normenlogik der derontischen Logik vorgeschlagen haben und welche Themen hatte man da und hier vielleicht auch in ein Punkt den ich auch gerne betone ich ich setze quasi als Anfang und Ende dieses Goldenen Zeitalters der Logik die beiden Hauptwerke von ILM tamelo outlines of of modern Lego Logic und modern Logic in the service of the law äh als als Anfang und und Endpunkt dieses Goldenen Zeitalters äh die klassischen die Hauptthemen die man damals hatte waren eben dieser Unterscheidung zwischen klassischer Logik und normenlogik brauchen wir in im Bereich des Rechts eine besondere Logik für Normen oder können wir einfach die klassische Logik die wir ja schon gut kennen einfach anwenden ein anderes Thema das schon ziemlich alt ist ist das jgensensche Dilemma und dieses Thema wird heute noch äh ja schon relativ stark diskutiert insbesondere von Philosophen die Informatiker die dann später auch zur Diskussion gekommen sind diese Diskussion Rechtsinformatik Recht und Logik und so weiter die beschäftigen sich mit der Frage meistens überhaupt nicht das jgensische Dilemma so ein urphilosophisches Problem wenn man will ein philosophische Aporie äh und zwar das besteht in der Unverträglichkeit Dreier Thesen die erste These sagt Normen sind weder wahr noch falsch wenn ich jetzt sage hier der Tisch ist weiß das ist eine Aussage eine Behauptung das kann wahr oder falsch sein eine Norm macht die Tür auf eine Imperativ oder eine Norm das geboten die Tür aufzumachen wird meistens sprachphilosophisch nicht als apophantisch betrachtet also nicht als ein wahrheitsfähiger Ausdruck betrachtet und die dritte These ist dass die Logik auf Wahrheitswerten basiert das heißt wie kann es sein dass es logische Schlussfolgerungen zwischen Normen gibt wenn Normen weder wahr noch falsch sind wenn ich jetzt eine logisch gültige Konklusion so definiere dass die Wahrheit der Prämissen dazu führt dass die Konklusion auch wahr ist wie ist eine Logik der Normen oder undor theori eine Logik des Rechts möglich normative Systeme die kam mit diesem auch sehr prägenden Buch von alchuron und buligin wie Professor lachmeierer so eben erzählt hat und das das war dann auch ein neuer Ansatz das ist im Grunde eine Art metaformalismus wir werden kurzes Beispiel auch gleich sehen je nachdem wie viel Zeit wir haben die ische der untische Logik war auch ein sehr beliebtes Thema damals und paradoxieren und Lösungsansätze was wir eigentlich sehen wollen ist wie hat Leo Reisinger da sich in dieser in dieser Zeit in den 70ern Jahren in Anbetracht dieser Themen die da brennend waren das waren so die die Hauptthemen der Normen und rechtslogik von der Zeit wie hat er sich da damit mit diesen Themen auseinandergesetzt und zunächst zu dieser Frage zwischen einer harten und einer weichen Logik also die klassische Logik kennen wir gut die ist ziemlich alt und wir wissen wie die funktioniert also warum benutzen wir nicht einfach Prädikatenlogik also die Logik der Aussagen um die die Rechtsnormen zu formalisieren und das ist ein Ansatz der beispielsweise von von ILM tamelo gefolgt wurde und Jürgen Rödig die meisten Juristen mit einigen Ausnahmen z.B Otter Weinberger haben versucht die klassische Logik einfach auf Normen anzuwenden während die Philosophen versucht haben eine neue Norm eine eigentümliche Norm eine eigentümliche Logik für für das normative zu entwickeln und Reisinger hat damals eine einen Ansatz gewählt der durchaus zukunftsweisend ist der sagt dass diese philosophische Frage philosophische Aporie die mag vielleicht interessant sein und er beschäftigt sich auch damit und er zeigt auch wo die interessanten Fragestellungen sind aber er sagt wenn wir jetzt was aufbauen wollen konkret dann sollten wir eher pragmatisch denken es kann sein je nachdem was ich formalisieren will in welchem Rechtsbereich ich mich bewege dass die deontische Logik so eine eigentümliche normenlogik besser ist und es kann sein dass die klassische Logik effizienter sein wird und das ist sehr zukunftsweise das sind Ansätze die heutzutage noch äh äh noch gefolgt werden ähi dennoch wie gesagt beschäftige sich auch mit diesen theoretischen und philosophischen Fragenstellungen auf einer Weise die zeigt dass er durchaus die Problemen verstanden hat das ist auch eine sehr reife seine Schriften wenn wenn er sich mit diesen Themen beschäftigt sind durchaus sehr reif und insbesondere mit interessanten vergleichen z.B dieser dieser Vergleich zwischen der myogensischen Dilemma und Grenzen symbolischer Methoden Richtung gdel und Alonso church und so weiter das sind so allgemein Grenzen von von Problem die man mit formaler Logik mit mathematischer Logik lösen kann das findet man damals nur bei ih danach gab es andere Menschen die ein bisschen in dieser Richtung versucht haben zu argumentieren ich auch eingeschlossen in meiner Doktorarbeit aber das findet man schon relativ früh bei bei Leo Reisen was auch was ich auch unbedingt erwähnen will ist eine besondere Leistung hinsichtlich der Geschichte der Normen und rechtslogik das ist eine Zeit damals dachte man normenlogik dieses Fach in den 50er Jahren mit von wricht mit Kalinowski und mit Oscar Becker Kalinowski in diesem Buch von in diesem Buch hier von von 72 hat schon erwähnt okay es gibt auch eine Vorgeschichte der normenlogik in den 20ern in den 30ern Jahren Alf Ross viele werden auch seine Bücher dazu kennen selbst das jgensische Dilemma ist aus 1938 und auch davor gibt's viel bei leibnit viel bei Christian Wolf griffsjurisprudenz im frühen Rechtspositivismus und diese Dinge werden von Leo Reisinger auch auf einer sehr sehr sehr beeindruckenderweise in diesem Buch diskutiert das heißt auch zur Geschichte der Normen und der rechtslogik kann ich dieses großartige Einführungswerk stark empfehlen wenn es um normative Systeme geht normative Systeme die sind eine Art metaformalismus entwickelt von alchuron und buligin die fangen wie wird das eigentlich definiert das ist relativ sperrig später hat man das das System maßgeblich vereinfacht durch die Vorstellung von sogenannter input output Logic so input output Logic wenn man den Namen kennt das geht auf diese normativen Systeme zurücken wie machen die das die definieren eine Reihe von Mengen so universe of discourse universe of actions universe of properties universe of cases und so weiter und die Definition steht ja hier z.B universe of discour set of all states of affairs identifi by some property und so weiter ich werde in an Betracht der Zeit nicht so tief in die Sache reingehen ich wollte nur so ein Beispiel zeigen wie man das da benutzen könnte ne das das Beispiel ist ganz einfach man hat hier Auto und die Frage ist darf dieses Auto diesen nicht identifizierten Gegenstand überwinden indem hier diese Trajektorie diesen pfadtau äh das Auto diesen fad nimmt und wenn man das so codiert in diesem System in diesem in diesem Paradigma von normative Systems sieht das so aus universe of discourse ist der Fall warum es geht und dann universe of action sind die zwei Handlungen die da möglich sind ich habe hier der Einfachheit halber gesagt man kann entweder Tau nehmen oder nicht Tau nehmen also diese Tilde Tau heißt nicht t und universe of properties das sind Eigenschaften die diesen universe of disur teilen und man macht es immer so dass es so eine zweiartige Teilung ist das heißt und was hier steht es z.B das O ein verkehrsteilnehmend ein Verkehrsteilnehmer ist also dieser Objekt O ist ein Verkehrsteilnehmer z.B anderes Auto das auch fährt oder O ist kein Verkehr Verkehrsteilnehmer Tilde o Verkehrteilnehmer und z.B eine tote Kuh auf der Straße irgendwas was nicht am Verkehr teilnimmt und diese diese Eigenschaften sindch und die kommen letztendlich durch das Gesetz und steht hier norms Fragezeichen wenn wenn man sich mit der deutschen jetzt Straßenverkehrsordnung beschäftigt findet man da zwei einschlägige Normen einerseits die Norm des vorbeifahrens und implizit auch nach nach ergibt sich aus der Rechtssprechung dass man vorbeifahren darf auch wenn es wenn im Falle einer durchgezogenen Linie das ist dann die andere die andere einschlägige Norm ne denn hier sehen wir da ist ist eine durchgezogene Linie und dann kommen wir zu diesem Ergebnis ne also so sieht's aus und nach alcheron und buligin könnte man mit dieser Struktur dann Ergebnisse für Fälle finden und der größte Vorteil dieses Ansatzes ist dass wir uns immer einschränken auf einen spezifischen universe of discourse das heißt wir können dann vermeiden dass unsere Sprache zu reich wird dass wir dann plötzlich seltsame Dinge paradoxieren und so weiter ableiten allerdings hat Leo Reisinger bemerkt dass man auch in diesem Ansatz ein Problem hatte nämlich diese Zweiteilung des universe of discourse durch die Eigenschaften hat dazu geführt dass man wenn man dann eine Dreiteilung hat z.B im Strafrecht ist es manchmal relevant zu bestimmen ob man jünger als 14 ist zwischen 14 und 16 oder älter als 16 ist wenn man so eine Teilung in drei hat oder in vier oder in fün verschiedene Eigenschaften funktioniert das plötzlich nicht mehr und das ist schon eine sehr starke Einschränkung für so ein System insbesondere wenn es anwendbar sein sollte und Leo Reisinger hat dann vorgeschlagen dass wir das ändern also dieses OP durch eine andere Menge ersetzen und ohne viel auf Details eingehen zu zu wollen was er da im Grunde macht ist innerhalb dieser Ausbreitungen des T des Tatbestands diese Ausprägungen der Tatbestandsmerkmal was er da macht ist der schafft eine mehrwertige Logik und dieses Prinzip des terzioondator also wahr oder falsch wird z.B zu einem nicht gegebenen vierten das heißt ich habe z.B drei Wahrheitswerte das heißt sind entweder A A1 A2 A2 oder A3 und so weiter und ich kann das für beliebige für eine beliebige Anzahl definieren ich wollte darauf hinweisen das ist kein Zufall das geht sicherlich auf seine Tätigkeit seine Beschäftigung mit phasil Logic wie wir gesehen haben mit mehrwertiger Logik mit mehrwertigen Mengen zurück äh ich schließe ganz ganz schnell Reisener anwendungsorientierte Ansatz zur normlogik war besonders zukunftsweisend philosophische Fragestellungen sind ja wichtig aber wir wollen ja auch was konkretes bauen das ist quasi diese Denkweise des Ingenieurs die ja auch für mich als eher ich bin eher ein Philosoph ich beschäftige mich meistens mit diesen mit diesen abstrakten Fragestellungen aber ich weiß zu schätzen wenn ich dann mit Ingenieuren zusammenarbeiten kann wo die sagen ja philosophische aborieren hin und her wir wollen was konkretes Tun äh seine Erforschung zur Geschichte und dazu dann auch zu diesen philosophischen Fragestellungen sind durchaus beeindruckend äh wenn man von heute na aus heutiger Perspektive betrachtet und seine Schriften vergleichen kann mit den Schriften die zur selben Zeit veröffentlicht worden sind und wenn man sich heute mit input output Logic beschäftigt das ist die historische Fortsetzung dieser Geschichte dieser der Theorie der normativen Systeme hier gibt's viele Systeme die immer noch dieses Problem haben von der zweiilung das heißt die Kollegen haben Reisener nicht gelesen hätten sie das getan hätten sie viel bessere viel bessere Systeme aufbauen können vielen Dank sehr geehrte Damen und Herren sehr geehrtes Publikum und auch sehr geehrte Familie Reisinger m ich habe Reisinger Leber Reisinger leider nicht persönlich kennengelernt äh das und ich möchte Ihnen doch einen ja meinen Beitrag liefern bei dem ich auf seine Gedanken zurückgreife und ich würde es jetzt ersuchen wenn ich dazu spekulativ bin sie können gerne alles was ihnen gefällt le Reisinger zure rechnen und was Ihnen nicht gefällt einfach mir ähm die wir leben in einer also die Wissenschaft hat das Ziel Regeln zu erkennen die die Zeit überdauern die eben nicht im Newsfeed verschwinden und die eben nicht die Schlag durch schlagzeahen von morgen wieder überholt sind und in diesem Bestreben gültige lange geltende Regeln zu finden stellt sich die Frage ob da nicht ein Widerspruch ist zur heutigen Zeit der vielen Krisen der Herausforderungen der Veränderungen ob also nicht gewissmaßen Wissenschaft ein bisschen zu langsam ist für die heutige Zeit und was sie heute auch noch beitragen kann um die Probleme die wir haben zu lösen und was ich ihnen zeig möchte das ist inspiriert von Leo Reisinger Ansätze wie wir eben die Wissenschaft wissenschaftlich Methoden nutzen können um eben gerade die heute drängenden Probleme unserer Zeit zu lösen 1971 erschien dieses Buch normative Systems von buinalchoron es wurde heute schon mehrfach erwähnt und im Begleittext war hier zu lesen dass one of the sources in Abs establ preanalytical Basis formal studies das heißt es fehlt hier an Untersuchungen wie diese formalen Studien sich preanalytisch einsortieren können wie man eben das Recht mit formalen Mitteln erschließen kann und das glaube ich war wirklich die Aufgabenstellung auf der auch Friedrich lachmeierer hat uns so schön gezeigt an der ganze Rechtsinformatik gearbeitet hat an der sie bis heute arbeitet und auch was wir heute als Digitalisierung des Rechts und auch im Rahmen von KI als Probleme sehen das ist letztendlich vor diesem Hintergrund oder kann vor diesem Hintergrund gesehen werden und wenn jetzt jemand hier wirklich geliefert hat Antworten geliefert hat dann war das aus meiner Sicht eben Leo Reisinger er hat eine Vielzahl von heute noch spannend äh zu lesenden und sehr tiefgründigen Artikeln geschrieben die genau in diesem Bereich zwischen recht Formalisierung äh Klarheit schaffen und die eben m auch diese i ganz im Sinne von Kelsen mit dem Rechtspositivismus und der Klarheit hier als Cover legistische Analyse der Struktur von Gesetzen zusammen mit Friedrich lachmeier einfach Transparenz hineinbringen die auch duhaus das Bestreben haben das Recht aus diesem ja ischen Eck zu holen es ins Licht zu holen transparent zu machen nachvollziehbar zu machen aus früheren Herrschaftsansprüchen demokratisch greifbar zu machen und bis hin zum werkgeben Rechtsinformatik das eben das ist der kleine Fehler der zu finden war das ist von 1977 und nicht sononder von 1975 also bisschen zum Werk Rechtsinformatik das E heute auch noch heute mit Gewinn gelesen werden kann und alleine hier könnte ich schon aufhören wir könnten hier das bewundern erst recht wenn man die kurze Wirkungszeit bedenkt die Leo Reising nur hatte es wäre eigentlich schon wirklich ja eine satte Ernte könnte man sagen das spannende für mich jetzt ist folgendes dass Le Reisinger hier erst so richtig losgelegt hat sie sehen jetzt als Hintergrund einen muskelzellkern eingeblendet und tatsächlich hat der auch an Arbeit mitgewirkt über die Länge der arterialales im angiogramm z.B m oder eben über muskelzellkerne und Flächendichte nach ultraschaleinwirkung also das sind doch da fragt man sich ja doch kann das die gleiche Person sein die zu diesen Themen auch schreibt das ist ja doch vollkommen ein anderes Fachgebiet und es geht hier weiter also die normativen Systeme haben wir heute schon einiges gehört dann eben biologische Systeme wie ich als zwei Beispiele gebracht habe aber auch soziale Systeme und dabei auch z.B some statistical problems of migration the Austrian Case also das würde ich heute auch noch super relevant ansehen und daraus stammt auch das Zitat hier this assumption he to beated explicitly auch dem kann man nur beipflichten wenn man heute über Migration und diese heiklen Sachen spricht dass man die Annahmen offenlegen kann und wir sehen hier wie Leo Reisinger unerschrocken seine diese formalwissenschaftlich statistische Methode eingesetzt hat um hier Klarheit zu schaffen und um hier einfach ähm unerschrocken wohl es eben ein anderes oder für jedes Fachgebiet ähm sich dem diesen Fragen einfach zu stellen bish hin ähm zum zur Anwendung der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf die Notengebung 1971 könnt ihr auch wä auch heute interessant zu lesen wenn man das heute ähm anwenden würde und das obskurste wir haben haben das heute schon gehört im einleitungsreferat für mich das obskurte das ging ausg das Buch der Wandlungen diese auch sehnsuchtbibel der Hippis hätte ich fast gesagt fernöstlicher Weisheiten das Buch der Wandlungen mein ausgeren das Buch der Wandlungen als als Objekt für eine formalwissenschaftliche Untersuchung zu nehmen das ähm ist und ja noch mal Danke Professor bruckman dass sie da die Zeit auch gewährt haben äh weil das doch erstaunlich ist also wie wie was was wie kommt es dazu gewissermaßen oder was ist da dahinter wenn wir uns die im Vorwort hier umtun zum zu dieser Arbeit über das sie ging dann schreibt Leo Reisinger äh dass es immer mehr die wissenschaftliche Arbeit immer mehr Gegenstand wissenschaftlicher Zusammenarbeit sein kann und interdisziplinäre Zusammenarbeit und dass die gerade die vorliegende Arbeit ein Beweis dafür sei ähm sie zeigt dass formalwissenschaftliche Methoden mit Erfolg auf Gebieten anwendbar sind die bisschen ein Gegenständ rein geisterwissenschaftlicher Betrachtungsweise waren also das ist etwas was wir heute noch wirklich auch nutzen können diesen Gedanken dass wir auch formal wissenschaftliche Methoden einsetzen können um interdisziplinär zusammenzuarbeiten und dass sie auch auf Gebieten anwendbar S bei denen man das zunächst einmal nicht vermuten würde die ähm Summe für mich oder die Zusammenfassung diese sagen wir mal was ich jetzt hier von ihm lernen kann vom Leo Reisinger das ist formalisation in its proper Sense auch ein Zitat von ihm das heißt dass man wenn man wissenschaftlich vorgeht dass man mit einer bescheidenen Absicht vorgeht dass man auch akzeptiert dass Ergebnisse vorläufig sind dass man fokussiert vorgeht und dass man unvoreingenommen ähm und ähm ja einfach mit einer bestimmten Absicht auch mit ein bestimmten Passion wissenschaftlich an die Sachen herangehen kann und ähm die ähm in diesem Sinn verstanden ist diese wissenschaftliche Methode kontextsensitiv aber auch kontextmächtig das heißt man könnte eigentlich die wissenschaftliche Methode auch heute noch für fast alle Gebiete anwenden wenn man wollte und wenn man sie noch mit ähm ähm den der Idee also der Visualisierung verknüpft äh dann kann auch die WIS der wissenschaftliche Methode helfen um Probleme im in unserem Dasein und gerade auch die drängenden Probleme meiner Meinung nach transparent aufzuarbeiten nachvollziehbar zu machen Inter intersubjektiv zu machen und damit auch einer zu einer Objektivierung zu führen ähm ich habe jetzt hier noch es wäre schwierig oder ich möchte im Jahr 2024 jetzt auch noch auf KI natürlich eingehen ähm es ich kann sie hier nur anreißen die Leber Reisinger hat vor allem sich in diesem grauen Kästchen hier umgetan da geht's um die um das Kalkül also Logik und um diese Wahrscheinlichkeit also P probability und die die wir kennen basiert jetzt vor allem die aktuell eingesetzte auf dieser Wahrscheinlichkeit dass ich eben aufgrund existierender Texte Schlüsse ziehe auf auf neue Texte oder neue Ideen und ich kann jetzt natürlich sagen wie beim Zitat oben von Erich schkofer dass die Anwendungen die Probleme der künstlichen Intelligenz bekannt sind dass sie aber jetzt hier nicht behandelt werden sollen sondern eben weil es s nur um die Formalisierung des Rechts System Formalisierung des Rechtssystems geht und das heißt ich kann und Leo Reisinger war wirklich wirdos darin es gibt hier im grauen Bereich schon in der Formalisierung schon Probleme ich kann nur Klammer aufmachen z.B Gödel Unvollständigkeitssatz auch andere Probleme ähm die gibt es schon innerhalb der Formalisierung weisinger hat aber sehr treffend und immer wieder erkannt dass das Problem eigentlich auch dann sein kann der Bezug dieser formalen Logik zur Semantik und zur Pragmatik das heißt zu unserer realen Lebensumwelt äh und zum zum zum eigentlichen Sinn des Ganzen und er schreibt hier z.B welcher Ansatz sinnvoll und praktikabel ist muss durch Substanz Überlegungen substanzwissenschaftlich überlegenung und nicht durch formalwissenschaftliche Überlegungen entschieden werden das heißt es gibt auch Dinge die außerhalb des formalwissenschaftlichen sind und das sind dann aber eben auch Probleme die beachtet werden sollten und entsprechend und ich kann jetzt hier noch persönlich einbringen ich bin als Datenschützer eines Startups im Gesundheitswesen unterwegs in der Schweiz und es ist so wir haben auch im Datenschutz wir haben dieses utilitaristische man möchte die Daten für alles nutzen man möchte sekundärnutzung haben man möchte das einfach verwenden und damit auch Geld verdienen ähm es geht dabei aber oft der es die Werte sind zweifelhaft können zweifelhaft sein die Bedürfnisse dahinter und der Sinn geht offt ganz verloren und das ist das bei dem sich Leo reisengemeinung Meinung nach immer ganz klar bewusst war was ist eben innerhalb dieses formalwissenschaftlichen Ansatz Ansatzes und was mus ich von außerhalb berücksichtigen und ich kann das hier ganz konkret in die Gegenwart holen wir sehen hier rechts das schufurteil vom GH vom 7 dezember 2023 das ist ist jetzt knapp zwe Monate alt wir sehen hier links Zitate von Leo Reisinger und sie sehen hier dass der ögh erkannt eben dass das Problem diese innerhalb des grauen kästchenens sage ich mal die Verfahren die müssen sicher sein die müssen geprüft werden ich brauche hier eine Risikoabschätzung und der LGH sagt hier aber dass ich auch außerhalb was ich als außerhalb des graunkästens bezeichnet habe die Semantik und die Pragmatik die dass tatsächlich die Personen zu Wort kommen dass man die Menschen noch teilhaben lässt und dem was passiert das muss natürlich auch möglich sein es darf nicht nur auf die Formalisierung geachtet werden es muss auch das die ganze Lebensumwelt Lebenswirklichkeit reingeholt werden und entsprechend das schreibt hier das muss man halt wissen was hier gemeint ist es ist ein bisschen technisch geschrieben aber dass der das Problem der praktischen Anwendung der fassis Theorie ähm besteht auch in der Definition interpersonale Prozeduren um die Bedeutung festzulegen ich brauche auch tatsächlich menschliche Interaktionen um hier diese KI erst mit Leben mit Inhalt zu erfüllen und bzw äert hier Leo Reisinger auch Zweifel an den Möglichkeiten eines umfassenden operationalisierbaren Modells überhaupt also auch hier muss man wissen was was kann das System was kann es eben nicht und zuletzt schreibt der explizit es handelt sich hier in der Regel bei diesen auch KI Ansätzen um konditionalprogramme die pragmatische demmension wird überhaupt nicht und die semantische nur in Einzelaspekten berücksichtigt das ist genau das was jetzt rechtsgh eben einfordert wir müssen ja auch die konkrete Lebenssituation h reinholen und das ist für mich wirklich bestechend auch welche Aktualität es hat und was wir hier auch selber mitnehmen können wenn wir uns mit diesen Fragen eben beschäftigen ich habe hier noch ein Gedicht von ihm gefunden das hat er geschrieben als er bei dem Institut aufgehört hat und er hat geschrieben dass er da offenbar in der Situation als schlaach zurückblieb und Stump Kaffe sich einverleibt hat wer von uns kennt das nicht auch manchmal im Alltag und was da weil man um die Ohren man nur bekommt was der tvanlage frt also was die tvanlage liefert das muss man halt einfach schlucken und es belegt uns auch oft das Mittagsbrot das heißt das ist wir verdienen wir arbeiten dafür wir verdienen damit Geld wir bekommen auch wir es wird uns vermittelt dass eben die die die Wirtschaft wächst wenn wir das tun aber da das ist ihm dann doch irgendwie taugt ihm nicht es wird nun doch Zeit damals sich aus dieser Rolle verabzuschieden also das und das ist auch für mich jetzt der Aufruf wir müssen hier nicht alles mithüpfen was da äh uns angeboten wird an wohlfeilen automatisierungsoptionen es wir können uns dann auch verabschieden wir müssen nicht alles was der der vanlage fromt hier einfach so schlucken ja ähm noch ein paar Bezugspunkte aktuelle und zwar einige Personen die mir dazu einfallen mit denen Leo Reisinger Meinung Meinung nach auf Augenhöhe war das ist z.B George spenzer braun mit seinem Buch Wahrscheinlichkeit und Wissenschaft der sich auch mit der Frage beschäftigt eben ja was wie wie wie hängt das eben zusammen wie hängt probability und eben ein logisches Kalkül zusammen spannend auch Donald Erwin Knut ein großör der der Informatik ein großer Professor der hat auch ein Buch geschrieben da hat er die Bibel formalwissenschaftlich untersucht also auch eine ähnliche Idee wie hier bei mir ging Leo Reisinger über die was mir noch aufben über die Werte der Menschen im Kosmos also die Frage welche wertordnungen gibt es die man auch hier beachten kann und als Methoden den logical thinking process syin Framework world Maps und ganz aktuell ist diese Idee der metamodernity von Hans freinach das ist ein Pseudonym des in anfüung sein also das sind so Denkansätze wie man eben wissenschaftliche Methoden auch heute noch sinnvoll einsetzen kann so wie das aus meiner Sicht eben Leo Reisinger uns vorgemacht hat und in diesem Sinn ähm vielen Dank ich hoffe es waren ein paar Anregungen dabei für Sie ähm wie ich ähm habe selber bei der Vorbereitung eine Freude gehabt oder was selber staen zu sehen wie aktuell diese Themen sind und ich glaube dass wir wirklich auch mehr Wissenschaft im Sinne im Stile in diesem passionierten kontextbezogenen ähm also interationalen aufklärerischen Stile von Leo Reisinger brauchen könnten weil Probleme haben wir ja genug die wir gemeinsam lösen können vielen Dank meine sehr geehrten Damen und Herren danke vielmals äh Leo Reisinger den ich leider nicht kennengelernt habe hat sich auch mit gesetzgebungslehre beschäftigt mit legistik mein Part in diesem Kontext ist eher allgemein über die Gesetzgebung über legistik zu sprechen günter schfbeck wird dann mehr auf Leo Reisinger eingehen und ich bin schon sehr gespannt ähm die gesetzgebungslehre wird gelehrt an einigen Universitäten mittlerweile an einigen rechtswissenschaftlichen Fakultäten äh und äh se hat drei Dimensionen zentriert ist diese Gesetzgebung äh gesetzgebungslehre legistik auf das Gesetz auf das patus das dem Gesetz in wohnt nämlich Vernunft und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen auf parlamentarischer Ebene in unseren verfassungssystemen die drei Dimensionen betreffen den Inhalt des Gesetzes da geht's um die Frage was wie wir ein gutes Gesetz entwickelt vom Inhalt her das zweite ist der Prozess der Gesetzgebung vorparlamentarisch parlamentarisch nachparlamentarisch und das dritte ist die rechtstechnische Gestaltung das heißt wie schreibt man Gesetze wie formuliert man ze wie systematisiert man Rechtsvorschriften und wie sy systematisiert man Rechtsordnungen wie schafft man es eine Rechtsordnung halbwegs in wie einen geordneten Garten zu bestellen das ist Gesetz ist die Drehscheibe zwischen Demokratie und Recht und ist daher eigentlich sehr zentral der Begriff Gesetz ist hier in einem etwas weiteren Sinn verstanden er erfasst auch die Verfassungen die Legalisierung das heißt das das vergesetzlichen vom der von der judiziabilität von der Möglichkeit Verfassungen als kontrollmaßstäbe zu verwenden durch Gerichte äh die setzt Größe ein nach dem Zweiten Weltkrieg hat schon eingesetzt nach dem Ersten Weltkrieg hat Vorläufer in den konstitutionalisierten äh Systemen vor dem Ersten Weltkrieg äh und insofern ist auch die Verfassung Gesetz in diesem Sinne äh wie es hier verwendet wird äh die rule of law äh kennen wir an sich als Rechtsstaatlichkeit unter dem Begriff Rechtsstaatlichkeit äh die rule of law hat aber in diesem Kontext eine spezifische Perspektive die Perspektive geht dar dahin äh die Herrschaft des Rechts gegenüber der Herrschaft der bloßen Macht zu setzen äh und äußert sich wesentlich in zwei Punkten nämlich Berechenbarkeit des Handelns des herrschaftsträgers und zweitens äh und mit unmittelbar verbunden Willkürverbot das heißt also die ru of law geht hin in Richtung Verhinderung von Willkür durch entsprechende Publizität durch entsprechende Klarheit durch entsprechende Verständlichkeit von rechtsord Ordnungen in der Diskussion in der akademischen wird diskutiert ist die rechtsstatlichkeit mehr formell oder ist sie mehr materiell gehören dazu Grundrechte materiell sehen gehört dazu Gewaltenteilung oder geht's eher um Zugänglichkeit Verständlichkeit Klarheit und Systematisierung bei dieser Diskussion darf man nicht übersehen dass alle Formalien oder alle formalebenen die hier angesprochen sind einen Hintergrund in einer Wertung haben das heißt es gibt einen materiellen Wert als Hintergrund für formale Erfordernisse und insofern kann man formelle und materielle Ebene nicht völlig voneinander trennen alle formalen anf Forderungen die gestellt werden von verfassungswegen an Gesetze äh sind letztlich unterlegt von Wertungen die sie wieder in den materiellen Elementen finden völlig trennen lasst sich das nicht es lasst sich nur bis ein gewissen Grad voneinander separieren wenn man möchte äh die die legistik ist äh oder hat eine gewisse rückgradfunktion äh für die ru of law äh nämlich äh gemeint jetzt gar nicht so sehr äh die legistik im Sinne äh wie gestalte ich Gesetze gut oder wie führe ich gesetzgebungsprozesse erfolgreich und entsprechend kurz äh sondern es geht um diese Formalia das heißt es geht um die rechtstechnik im engeren Sinn das bedeutet wie formuliere ich sprachlich wie sy systematisiere ich Gesetze äh wie beispielsweise eine Aufgabe einer heutigen Klausur äh wie formuliere ich den Artikel 78 BVG so um dass er von der logischen Abfolge her besser gestaltet ist im Kontext des Artikel im Zusammenhang mit dem Artikel 77 BVG das sind also eigentlich arbeiten die auf dem Papier oder mit dem Computer stattfinden ganz konkrete formulierungstätigkeiten die aber eigentlich den die Tätigkeit der rechtstechnik im engeren Sinn ausmachen und diese rechtstechnik im engeren Sinn hat so behaupte ich einm auch einen gewissen rechtsstaatlichen Wert äh und damit einen Wert für die ru of law es geht einerseits um die Transparenz der Rechtsordnung das heißt also um die Ordnung des Rechts überhaupt im Wege etwa z.B Instrumentarien wie der Rechtsbereinigung Instrumentarien wie in der sunset legislation etc das heißt also es geht um die ord Rechtsordnung insgesamt als zweites geht's um Rechtsanwendung das heißt es geht um die den Blick auf die Anwendung des Rechts diese anwendungsperspektive ist nicht uninteressant ist heute schon ein paar mal erwähnt worden auch im Zusammenhang mit der Rechtsinformatik und diese anwendungsperspektive teilt die legistik mit der Rechtsinformatik und er hebt sich auch insofern vom formalmodell Hans kelsens ab hans kelson war insofern nicht anwendungsorientiert sondern hat die Rechtsanwendung auch aus der Wissenschaft aus der wissenschaftlichen Betrachtung großer modoto hinausgeschoben das was die legistik betreibt und das was Rechtsinformatik betreibt ist eigentlich mit den method ischen Standards der reinen Rechtslehre also einen besonderen Art von Rechtspositivismus Rechtsanwendung in den Blick zu nehmen und das ist auch eine Verbindung zwischen Kelsen und auch eine Abhebung von Kelsen nun diese Rechtsanwendung diese rechtsanwendungsperspektive ist für die legistik ganz wesentlich weil legisten legistinnen schauen in die Richtung wie wird das was wir hier schreiben oder was hier geschrieben wird für denjenigen der den das Gesetz wirklich erlässt oder die Verordnung wirklicherlässt was wie wird sich das in der Praxis entfalten wie wird das angenommen werden wie wird das praktisch umgesetzt werden und diese praktische Umsetzung hat die legistik gleichermaßen im Blick das heißt die legistik verfolgt das was geschieht nicht nur macht nicht nur Texte sondern verfolgt das was geschieht und um Steuerung bezüglich des des Faktischen Geschehens des umsetzungsgeschehens Steuerung zu verbessern gibt's eben diese Gesetzesmaterialien also leg Formate zur Information der Rechtsanwendung es gibt diese Begutachtungsverfahren als Input für die legistik das heißt alsoo mehr Wissen und mehr Sachwissen um die Zusammenhänge Vorschläge für bessere Gestaltungen von Vorschriften beispielsweise die sich in einem gutachtungsverfahren immer ergeben und diese legistischen Vorkehrungen und Verfahren führen oder sollen dazu führen letztlich Kosten zu verringern das ist der Kontext auch vielleicht mit mit einem ökonomischen denken oder mit einem äh es geht darum letztlich äh Fehlerkosten hinanzuhalten äh legistik findet auch eine kleine Grenze das ist heute schon angesprochen worden in der mit dem Hinweis auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs wenn mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig angewendet werden hat's ein Gesetzgeber schwer die anderen den anderen Gesetzgeber vollkommen zu berücksichtigen das geht wenn man das näher durchdenkt gar nicht oder vielleicht will der Gesetzgeber das auch gar nicht machen letzteres die europäische Ebene ersteres eine nationale umsetzungsebene und das bedeutet dass relativ viel Gewicht was die das Miteinander Anwenden von Rechtsordnungen betrifft auf die Rechtsanwendung fät die Rechtsanwendung allein die Rechtsanwendung kann eigentlich dieses Miteinander dann letztlich herstellen mir ist dann eingefallen bei demghurteil ein anderes alghteil ich glaub V 16 nner dieses Jahres betreffenden Datenschutz im Parlament wo es auch um Umsetzungen geht äh das wird jetzt in erster Linie den legis ligistik betreffen und erst in zweiter Linie die Rechtsanwendung aber jedenfalls hat rechtstechnik eine strukturbildende Leistung für die rule of law weil ohne Ordnung ohne Verständlichkeit ohne Transparenz des Rechts kann das rechts auch nicht äh seinen Beitrag oder leisten als Herrschaftsinstrument äh benutzt werden das darf man ja nicht vergessen das Recht ist ja nicht nur unter dem Fokus Herrschaft des Rechts sondern auch unter dem Fokus damit wird regiert letztlich im Sinne einer verfestigten Politik von Bedeutung äh die letzte Folie soll noch ganz kurz Hinweisen auf den Kreislauf den es gibt zwischen legistik und zwischen Rechtsanwendung der letztlich zu einer Optimierung des rechtsinhalts führen soll das heißt die Bewährung von legistisch vorbereiteten und gestalteten Gesetzen in der im im Lauf der Rechtsanwendung führen zu einer Rückkopplung auch das etwas was das die die Theorie der 60er und 70er Jahre wesentlich da 50er Jahre eher sogar noch stärker beschäftigt hat das es kommt z rückkopplungsprozessen und diese Rückkopplungsprozesse Stellen im eigentlich einen legistischen Kreislauf da der für die rule of law ganz grundlegend ist ich danke fürüre Aufmerksamkeit meine Damen und Herren danke dass sie mir am Ende dieser Veranstaltung noch ein wenig Aufmerksamkeit schenken wollen m ich stelle an den Beginn meiner hoffentlich kurzen Ausführungen ein Zitat von Friedrich lachmeier und Leo Reisinger die meisten Fehler in der Gesetzgebung sind durchaus vermeidbar warum ausgichnet dieses Zitat weil es in einer sich typisch ist für die Zugangsweise zur Gesetzgebung äh die häufig auf das Gesetz als mangelwesen äh blickt äh das Gesetz wird äh nicht nur von den rechtsunterworfenen sondern auch von der Wissenschaft aber auch von den legisten selber äh man lese nur mal die äh Gutachten des verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu den meisten bei ministerialentwürfen als mangelhaft gesehen und ähm dies in einer wie ich finde unnachamlich schönen Weise ausgedrückt von Fred rell der seiner Zeit dekaner law schol warong all legalting one Style other content also gehen wir mal davon aus dass Gesetzgebung jedenfalls schwierig ist dann können wir sie entweder wie das sehr lange Zeit geschehen ist und bis heute von auch von vielen legisten ähm gesehen wird als eine Art Kunst äh betrachten die nur den besonders begnadeten äh geschenkt ist oder wir können aber auch versuchen wissenschaftlich an die gesetzgebungstechnik heranzugehen so etwas wie wissenschaftlich fundierte Handlungsanleitungen äh zu entwickeln und das ist es was etwa seit den 70er Jahren die gesetzgebungslehre äh versucht äh das Thema das mir gestellt worden ist die 70er Jahre wir haben das schon gehört warn in vieler Hinsicht so etwas wie eine Achsenzeit vielleicht auch eine goldene Zeit ähm das goldene Zeit ist immer ein bisschen nostalgisch äh aber jedenfalls eine Zeit in der es in vielen Bereichen so auch in der gesetzgebungslehre und eben auch in der Rechtsinformatik zu entscheidenden Weichenstellungen gekommen ist ähm ich betrachte hier nur den mitteleuropäischen Raum nenne ein paar Namen auf den Folien von Menschen die diese wie es wiederum lachmeier und Reisinger formuliert haben intellektuelle Marktlücke zu schließen versucht haben die die Feststellung damals war es gibt ja so die hohe Ebene der Rechtsphilosophie es gibt auch die Tiefe Ebene äh der der praktischen äh Techniken für die Strukturierung und Formulierung von Gesetzen wie Sie da als allmählich in legistischen Richtlinien ihren Niederschlag gefunden haben aber es fehlt der Mittelbau es fehlt eine theoretisch fundierte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen zielverwirklichungstechniken die dem legisten die der dem Gesetzgeber zur Verfügung stehen aus denen er auswählen kann wenn er ein bestimmtes ingestelltes Problem zu lösen hat und daran hat man in den 70er Jahren zu arbeiten begonnen gleichzeitig hat man wie wir ja heute schon gehört haben begonnen die Rechtsinformatik zu entwickeln nach anfänglicher Skepsis die auch schon geschildert worden ist Zitat ist bekannt der Jurist verhält sich zum Computer etwa so wie das Auto zum re manchmal begegnen sie einander doch also man hat das eher als Unfall gesehen denn als als einen Weg in die Zukunft aber Menschen wie einige hier genannte deutsche wiss viele vom Recht kommen manche von der Informatik oder der Mathematik kommend haben dann doch versucht eine Verbindung herzustellen die Frage war was ist die Rechtsinformatik ist sie so etwas die Informatiker haben das meistens so gesehen wie eine bindestrichinformatik die den Informatikern gehört oder ist es wirklich ein interdisziplinärer Ansatz was von den Juristen die sich ernsthaft damit auseinandergesetzt haben eher durchzusetzen versucht worden ist und bei beides hat Leo Reisinger verbunden die gesetzgebungslehre hat über von der normentheorie ausgehend studiert und befruchtet und die Rechtsinformatik hat da zum Gegenstand grundsätzlicher Werke wie seiner seines Lehrbuchs gemacht in Österreich ist natürlich immer mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung von ein paar Jahren gegenüber Deutschland wie das halt so ist sowohl die gesetzgebungslehre als auch die Rechtsinformatik ernsthaft betrieben worden äh einige äh bis heute bekannte äh Rechtswissenschaftler wie Winkler ölinger oder schffer haben die gesetzgebungslehre zu betreiben begonnen tragungen organisiert dann schließlich auch eine Gesellschaft ins Leben gerufen gleichzeitig ist auf der Ebene der Verwaltungspraxis mit den logistischen Richtlinien gesetzgebungstechnik äh formalisiert worden in der Rechtsinformatik war vor Reisinger noch Swoboda der erste der in in der Universität Wien Vorlesungen gehalten hat dann kam schon Reisinger und Weinberger und tamelos sind schon genannt worden dazu brauche ich nichts mehr zu sagen Reisinger hat in seinem Lehrbuch ausdrücklich die Forderung an sich selbst gerichtet gleichermaßen wie für jisten wie für Informatiker zu schreiben das war gar nicht so selbstverständlich angesichts der disziplinengrenzen die da bestanden haben äh dennoch ist es auch ihm nicht gelungen äh auch seine Bewerbungen um eine Professur und Universität Wien sind gescheitert die rechtsinformatiker selbständige universitäre Disziplin durchzusetzen aber man konnte und das ist auch schon angedeutet worden zuvor in die Projektkultur ausweichen das hat Leo Reisinger getan das hat Friedrich lachmeer getan und das sind zwei Projekte in unserem Zusammenhang der gesetzgebungslehre zu nennen das EDV Versuchsprojekt Verfassungsrecht hat so etwas wie einen Demonstrator geschaffen dass man mit Hilfe der EDV rechtsdokumentation betreiben könne gleichzeitig hat man auch gesehen wie teuer das war das hat zunächst einmal be tief gewirkt aber dennoch hat dieses Versuchsprojekt die Grundlagen geschaffen auf denen später das Riss aufgebaut worden ist nicht zuletzt deswegen weil Friedrich lachmeer in Normen theoretischen Arbeitsgruppe im Rahmen dieses Projekts die theoretischen Grundlagen dafür geschaffen hat auf denen später aufgebaut werden konnte und dann hat er die IBM Österreich die damals mit dem Bundeskanzleramt zusammengearbeitet hat einen Projektauftrag erteilt insbesondere an Fredrich lachmeier und Leo Reisinger äh für ein Projektanalyse das Struktur von Gesetzen das war sozusagen ein Spinoff des EDV versuchsprojekts äh Verfassungsrecht und hier hat man äh die Idee verfolgt ein automationsunterstütztes Verfahren zur Analyse der Struktur von Gesetzen zu schaffen um damit eine Grundlage auch für die legistik auch für die rechtssetzungstechnik zu gewinnen äh freilich ähm war das Verständnis in der juristischen Öffentlichkeit noch begrenzt es gibt ein schönes Zitat aus dem Akt im Bundesministerium für Justiz der über die Projektvorstellung dort berichtet dahin heißt es die Anwesenden Praktiker dürften eher verwirrt worden sein überrascht uns nicht ist vielleicht manch für manche auch heute noch verwirrend obwohl wir mit äh der Informatik schon vertrauter sind dass man das vor 50 Jahren war wunderschönes manzrot das Buch das wir auch schon mal gesehen haben heute auf einer anderen Folie Ergebnis dieses äh Projekts zur Entwicklung dieses automationsunterstützten Verfahrens zur äh zur Analyse der Struktur von Gesetzen äh wie Stellen Friedrich lachmeier und Leo Reisinger hier die Gesetzgebung da als einen Weg vom potentiellen Recht vom möglichen recht äh zu den zum positiven Recht und dessen äh möglichen Konsequenzen im Projekt haben sie sich äh das der Analyse des Spektrums möglichen rechts aufgrund gchlicher Weise dessen Umfanges enthalten und sich mit dem Spektrum möglicher Konsequenzen beschäftigt allerdings da auch wieder nur mit dem bedingungsteil und nicht mit dem rechtsfolgenteil also man sieht dass man in diesem Projekt schon gezwungen war anhand eines engen Ausschnitts aus dem gesamt Problem zu arbeiten und zu argumentieren aber man konnte zumindest anhand dieses Ausschnitts die formalisierbarkeit des des Materials demonstrierenm ich weiß ich muss mich beeilen angesichts Zeit ähm aus der kübernetischen Sicht auf das Recht ähm wie es Reisinger hier dargestellt hat äh ergibt sich äh als besonderes Problem der gesetzgebungslehre für Reisinger ähm die äh weil eine mögliche Quelle von Störungen des Regelungssystems darstellend äh die Problematik der Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit von Regelungen und damit hat sich Reisinger in seinen formalisierenden Darstellungen äh besonders äh beschäftigt und die Forderung äh erhoben dass insbesondere steuerungsnormen und die These luhansn damals war dass die Tendenz der rechtlichen Normen immer mehr hin zur steuerungsähfunktion ginge was auch verständlich ist angesichts der komplexer werdenden äh Probleme des daseinsvorsorgestaates ähm das also insbesondere steuerungsnormen prävenieren Normen exakter und lückenloser sein müssten als große reparaturnormen also wenn irgendwas passiert was man nicht will dann bestraft man beispielsweise und so hat Reisinger es als seine Aufgabenstellung in diesem Projekt formuliert eine automationsunterstützte Prüfung der Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit von Rechtsnormen zu ermöglichen gewaltiges Vorhaben und dem wir bis heute arbeiten wir haben jetzt gerade ein Projekt Projekt gehabt mit dem griechischen Parlament und einigen Wirtschaftsunternehmen wo man mit KI Techniken in diesem Problem gearbeitet haben und von der Lösung sindmer noch weit entfernt aber Reising hat vor 50 Jahren das Problem erkannt und sich damit befasst und sein Lösungsansatz war ein eine damals schon am Markt verfügbare Technik nämlich die Technik der entscheidungstabellen m und die hat er jetzt angewandt wie gesagt nicht auf die äh rechtsfolg Analyse aber auf die Analyse der Bedingungen äh von Rechtsnormen äh hat also äh die die bedingungselemente die semantischen Einheiten die in den Bedingungen vorkommen und äh die zwischen ihnen bestehenden Relationen die taxonomischen und die Relationen zu analysieren versucht das eine taxonomische und eine strukturalistische Analyse der rechtsnommen Klammer auf ganz interessant im selben Jahr in dem die Publikation äh lachm Reisinger erschienen ist ist die klassische Publikation über das Entity relationship Model erschienen einen Kontinent weiter also die Gedanken waren durchaus in der Zeit und umgekehrt formuliert reinger war auf der Höhe der Zeit al die damals sozusagen im Raum schwebenden Gedanken aufgegriffen zum Teil parallel entwickelt und die Idee ist nun dass man in einem äh in einem entscheidungstab das war wie gesagt der technische Lösungsansatz die möglichen Bedingungen für ein bestimmtes bedingungsschema ähm auflistet ähm mit dem Gesetzentwurf abgleicht also überprüft welche dieser Bedingungen sind im Gesetzentwurf berücksichtigt und äh daraus äh ableitet welche der übrigen möglichen Bedingungen wären noch entweder zu berücksichtigen weil vergessen übersehen was auch immer äh oder werden wären bewusst äh nicht zu berücksichtigen weil sie von der Intention des Gesetzgebers nicht gedeckt sind ähm die ähm entscheidungstabelle könnte man als eine nicht grafische entwurfsprache bezeichnen ähm einer der Vorteile der entscheidungstabelle auch schon auf der damaligen technischen Grundlage war ihre Übersetzbarkeit in in in Quellcode in Programmcode da gab's schon erste Werkzeuge die sowas geleistet haben aber was Reis als den Mangel der entscheidungstabelle erkannt hat äh das war äh dass die äh für die algorithmisierung äh des äh des Rechts für derisierung des Gesetzes die ja grundsätzlich als Ziel äh gesehen hat ähm notwendige Darstellung der Abfolge von Einzelschritten darin nicht gut abgebildet werden kann und daher äh hat er dann mehr und mehr das geht jetzt über diese Schrift aus 1976 schon hinaus grafische entwurfssprachen äh ähm referiert und äh ihre Entwicklung für die Analyse äh von Rechtsnormen und für den Entwurf von Rechtsnormen gefordert also ähm eine eine Verwendung von Flussdiagrammen könnte man sagen oder von ablaufdiagrammen um darin dieses dynamische Element äh in der Abarbeitung rechtlicher Regelungen äh zustellen äh einfache wendanbeziehungen aber eine lange Kette oder Hierarchie äh oder Folge von wendanbeziehungen äh so wie äh Wolf KIG ist ist in unserer Mitte er das dann einm für das Mietrecht in Angriff genommen hat das wäre auch für Leo Reisinger die Vorstellung gewesen äh und da nener als Beispiel aus dem damals verfügbaren technischen ähm technischen Werkzeugkasten heute sagt man Toolbox dazu ähm die DIN 66001 für Datenfluss und Programmablaufpläne heute noch existierend aber nicht mehr sehr stark in Verwendung mittlerweile haben wir andere technische Werkzeuge Modellierungssprachen UML csml die wiederum was damals mit diesen einfachen Datenfluss und Programm Ablaufplänen noch nicht möglich war direkt in Programmcode übersetzt werden können über entsprechende translatoren ähm und diese Werkzeuge diese diese Flussdiagramme die ih damals zurfügung standen wollte er dann in einem Unterstützungssystem für den Gesetzgeber implementiert sehen nun ähm hat Leo Reisinger also einerseits von der gewünschten algorithmisierung von von Rechtsnormen gesprochen andererseits aber natürlich gleichzeitig auch das Problem der unschaffen Rechtsbegriffe erkannt dass der algorithmisierung nicht unbedingt gut tut äh und ähm da kommt auch das ist heute schon erwähnt worden nun der damals noch relativ neue Ansatz seit etwa 1965 entwickelte Ansatz der wie Reisinger das übersetzt hat der Theorie unscharfer Mengen der theory entgegen und Reisinger nimmt diesen Ansatz auf und argumentiert mit diesem Ansatz könnte man generelle rechtsnammen als unscharfe Algorithmen formulieren also damit dem Umstand recht Rechnung tragend das Rechtsbegriffe in der Regel zumindest teilweise unbestimmt sind allerdings fügt er dann den Satz hinzu die Erforschung unscharfer Algorithmen hat erst begonnen damit wird klar guter Gedanke aber nicht unmittelbar verwirklichbar ähm und schließlich als Letzter letztes Schlaglicht auf die Vorschläge die Leo Reisinger äh in seinem äh seinem Werkzeugkasten für die gesetzgebungs äh Technik ähm äh beinhaltet hat äh oder aufgenommen hat die Simulationsmethode ähm er skizziert äh die Arbeitsschritte die bei der Entwicklung äh einer Systemsimulation einzuhalten sind er nennt die Möglichkeiten der Simulation äh in der legistik prozesssimulation kostensimulation verhaltensprognosen ähm und sieht aber gleichzeitig auch die Hindernisse ähm äh insbesondere am Mangel an an erforderlichen Daten wenn man die die systemmodelle aus der Zeit Forester und andere betrachten sind zwar für ihre Zeit großartig aber beruhen natürlich auf wirklich nur rudimentären Daten wenn wir uns Heutige big datata äh setz ansehen da äh haben wir natürlich wesentlich bessere Voraussetzungen äh die wir heute in in äh dem was wir KI nennen äh einsetzen können ähm gleichzeitig aber natürlich auch der Mangel an quantitativen Variablen äh in Rechtsnormen eben häufig äh qualitative Begriffe äh die darin enthalten sind keine Begriffe die quantisierbar sind äh und schließlich und da greift er zurück äh auf seine äh ja auch in anderen Zusammenhängen geäußerte Kritik an der akademischen Welt in der er gelebt hat äh die Mangel der interdisziplinäreäh Zusammenarbeit die ja natürlich auch zwischen legisten und äh und Informatikern äh beobachtet hat ausgenommen die Projekte in denen diese Zusammenarbeit gut funktioniert hat und so gelangt er gelangt Leo Reisinger zu seiner Vision für ein System zur Unterstützung des Gesetzgebers er nennt das lips Logistik informations und Planungssystem und in einem solchen System das etwa in Gegenstück zu dem darstellt was es damals schon an Management Informationssystemen in betriebswirtschaftlichen Umgebungen gab sind das Systemelemente z.bpi enthalten eine Datenbank da schreibt er äh noch recht allgemein Informationen über die bisherigen Regelungen na gut das ist das riss das ist dann ein jahrzehn später verwirklicht worden sowie über im über zu regeln die soziale Subsysteme da wird schwierig da sind wir schon bei Datenmengen die leicht auszuu von drohen aber natürlich wenn man äh modellieren will dann braucht man auch sozialökonomische Daten ähm eine modellbank also verfügbare Modelle die einsetzbar sind muss man mal haben aber wenn man sie hat kann man sie in die modellbank einspeisen und dann kann man sie miteinander auch koppeln aufgrund des modularen Aufbaus dieser modellbank ist ist Leo Reisingers Vision ich betone Vision und eine methodendatenbank also Algorithmen die zur Lösung von legogistischen formalproblemen zur Verfügung stehen und das alles hat er sich gedacht könnte als eine Stabstelle im Bundeskanzleramt eingerichtet werden da wirer wieder ganz organisatorisch konkret Theorie und Realität der Gesetzgebung begegneneinander dann doch manchmal in Projekten auf Konferenzen und ich habe als ein Beispiel für diese Begegnung eine Konferenz aus dem Jahr 1980 herausgegriffen eine Tagung zur Planung der Gesetzgebung die nicht zuletzt deswegen organisiert worden ist um die legistischen richtlen 1979 vorstellen zu können le Reisinger hat auch einen Vortrag gehalten nach dieser Tagung und die Gelegenheit benutzt um zu kritisieren das insbesondere die von ih vorgeschlagenen Flussdiagramme in den legistischen Richtlinien nicht berücksichtigt worden sein nächste Ausgabe 1990 finden Sie sich immer noch nicht und seit hat's keine neue gegeben aber das interessante in der Konferenz war das auch Praktiker eingeladen waren Heinz Fischer z.B zwar auch damals schon habilitiert an der Universität Insbruck aber als Klubobmann der sozialdemokratischen parlamentsf sozialistischen Parlamentsfraktion ein langjähriger Praktiker der sehr klar gemacht hat woran scheitert da ist zunächst einmal der Zeitfaktor mus alles sehr schnell geht der Politik Klammer auf heute noch viel schneller als im Jahr 1980 Klammer zu m langfristige Planung in der Politik ist schwierig für eine Alleinregierung wie es sie damals gegeben hat noch eher möglich ist für Koalitionsregierungen wie sie heute existieren jedenfalls aber begrenzt durch die Dauer einer gesetzgebungsperiode m und die Kritik an der gesetzesflut die ihrerseits wiederum zur Überlastung des Gesetzgebers äh des Parlaments aber natürlich auch der vorbereitenden Ministerien äh bei gt äh weißt verweist h Fischer mit Recht auf den äh auf die Entwicklung zur System verändernden Gesetzgebung und mittlerweile äh verändern wir ja Systeme äh in noch kürzeren äh Abständen und dann hat eine interessante Diskussion eine Podiumsdiskussion gegeben zwischen drei Abgeordneten einer ist heute schon genannt worden weselski nier und frischchenchlager die wahrscheinlich auch allen noch bekannt sind war auch dabei ähm und die haben ein wie das Protokoll der Tagung zeigt für viele aus der Universität kommende Teilnehmer überraschendes ja erschütterndes Bild von der Machtlosigkeit der Abgeordneten entworfen ja sie sind einfach überfordert sie haben so viele Taus Seiten die sie beschließen müssen dass sie sie nicht einmal lesen können sie haben keine legistische Infrastruktur die ist wenn überhaupt in den Ministerien vorhanden und schließlich damals noch relevant die starke Bindung durch sozialpartnerkompromisse an denen man dann nichts mehr verändern kann wenn sie mal im vorparlamentarischen Raum getroffen worden sind und daran hat sie nicht viel geändert mit Ausnahme der sozialpartnerkompromisse die sind mittlerweile viel weniger relevant äh dafür haben wir äh eine Bindung durch durch das äh durch das europäische Recht im europäischen me ebenensystem das in vieler Hinsicht äh zu Schwierigkeiten in der in der Überbrückung äh zwischen diesen beiden Ebenen führt und meinr hstrenger hat darauf schon hingewiesen dass es vielleicht nicht mal ernsthaft gewollt ist hier wirklich eine Harmonisierung herbeizuführen aber vieles was ansonsten festgestellt worden ist von den abgeörneten die damals gesprochen haben ist heute genauso gültig äh das Parlament hat immer noch keine ausreichende legistikkompetenz ähm die ähm langfristige Planung ist nicht leichter geworden auch nach wie vor ist die gesetzgebungsperiode äh die Frist in innerhalb deren man planen kann darüber hinaus ist Planung ziemlich sinnlos die Geschwindigkeit hat zugenommen wir erinnern uns alle noch an das Wort von Andreas kohs Pete Kills dass er dann ins Speed wins umgewandelt hat womit er zum Ausdruck bringt wer schneller ist der kann seinen politischen Kontrahenten ganz einfach überwinden und das ist ganz ganz ganz oft das Ziel dass man in der Gesetzgebung verfolgt und schließlich sind anders als im J80 also ist eine Mehrheitsregierung eine Alleinregierung einer Partei gegeben hat in den Koalitionsregierungen die wir mittlerweile haben die innerkoalitionären willensbildungen oft schon so schwierig dass es fast unmöglich geworden ist dann auch noch mit Oppositionsparteien oder zivilgesellschaftlichen äh Interessenträgern äh Entwürfe die innerhalb der Koalition abgestimmt wordurden sind weiter zu verhandeln wenn man das Paket nicht mehr aufschnen kann ähm also Problemlage unverändert ähm Lösungsansatz logistische Richtlinien hat die technische Qualität der Gesetze mit Sicherheit verbessert zumindest das ein Maßstab an dem sie gemessen werden kann hat sich aber seit 1990 auch kaum mehr verändert euadend 1998 seither nur noch marginale Veränderungen das heißt kein Eingehen auf die elektronischen Möglichkeiten die wir mittlerweile haben etwas was Friedrich lachme vor 20 Jahren schon gefordert hat Steiermark übrigens als ein besseres Beispiel im Vergleich zum pun ähm als einen Fortschritt können wir nennen die wirkungsfolgenabschätzung die mittlerweile verpflichtend ist wird nicht immer sehr liebevoll betrieben aber ist zumindest mal das Instrument vorhanden Zeitdruck eher vergrößert worden auch die durch die informatische Unterstützung die im ehrecht gegeben ist also für die inhaltliche Qualitäten nicht immer ein ein Vorteil das heißt die Herausforderungen die Leo Reisinger gesehen hat vor einem halben Jahrhundert die bestehen weiter und die die Lösungsansätze die er aufgezeigt hat die wird man sicher transponieren müssen in die heutigen technischen Möglichkeiten also z.B KI aber auch diese Lösungsansätze scheinen weiterhin ähm diskussionswürdig wie z.B der Lösungsansatz der Simulation für den wir heute ja viel bessere Voraussetzungen hätten als damals ähm freil ich hat die Politik gelernt mit Unvollkommenheit zu leben mit der Unvollkommenheit der eigenen Entscheidungsgrundlagen und mit der Unvollkommenheit der eigenen Entscheidungen und auch mit der Unvollkommenheit der Gesetze dennoch ich schließe mit einem Zitat dass alle von Ihnen kennen die irgendwann einm aus rechtspolitischem Interesse oder beruflicher Verpflichtung Gesetzentwürfe studiert haben da gibt's im Vorblatt dann immer die Auswirkungen auf bestimmte Bereiche und dann gibt's die alternativenspalte und dann steht immer Alternativen keine bestenfalls Alternativen Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes meistens aber Alternativen keine und da setze ich ein großes Fragezeichen Alternativen gibt's immer Leo Reisinger hat uns einige aufgezeigt und sie noch heute noch wert diskutiert zu danke