Abgabepflicht mĂŒssen Sie eine SteuererklĂ€rung einreichen beim Finanzamt dann mĂŒssen Sie fĂŒr das Jahr 2023 die ErklĂ€rung bis spĂ€testens 2 September 2024 abgeben diese verlĂ€ngert sich aber da der 31 August auf ein Wochenende fĂ€llt hilft ein Steuerberater bei der SteuererklĂ€rung dann verlĂ€ngert sich die Abgabefrist auf den 2 juni 2025 geben Sie Ihre Steuer ErklĂ€rung verspĂ€tet beim Finanzamt ab droht ein VerspĂ€tungszuschlag dieser betrĂ€gt mindestens 25 ⏠per angefangenen Monat sind sie nicht zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung verpflichtet fĂŒr das Jahr 2023 können Sie dennoch eine SteuererklĂ€rung freiwillig abgeben dies mĂŒssen sie dann spĂ€testens bis zum 31.12.2027 tun [Musik]