Verspätungszuschlag: Wer die Steuererklärung zu spät abgibt, dem droht die Keule des Finanzamts!

Published: Sep 25, 2023 Duration: 00:07:21 Category: News & Politics

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Einleitung wenn sie nicht das tun was das Finanzamt von ihnen verlangt dann könnte es passieren dass das Finanzamt die Keule rausholt nein nicht so eine Keule wie hier das ist ein antikes Sportgerät das noch zu Wettkämpfen benutzt wird ich meine das natürlich bildlich gesehen wenn sie verspätet ihre Steuererklärung abgeben dann kann das teuer werden herzlich willkommen beim Bund der Steuerzahler Hessen mein Name ist Martin Frömel und wir sprechen heute darüber was passieren kann wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben klassischer Fall ist hier die Einkommensteuererklärung die wir heute beispielhaft für Sie einmal darstellen kein Problem haben sie dann wenn sie nicht zur Abgabe eines Steuererklärung verpflichtet sind dann kann gegen Sie dass die Natur der Sache natürlich kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden anders ist es hingegen wenn Sie verpflichtet sind ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen dann kann es passieren wenn sie dies zu spät tun dass Unser Service bringt Sie weiter! Sie zusätzlich zu Ihrer Steuer noch einen Verspätungszuschlag zahlen müssen der Verspätungszuschlag soll den Steuerzahler zur fristgerechten Abgabe der Steuererklärung anhalten er hat sowohl repressiven als auch präventiven Charakter repressiv bedeutet dass er ein Verhalten in der Vergangenheit sanktioniert das sich in Ordnung ist nämlich dass sie zu spät ihre Steuererklärung eingereicht haben aber soll zugleich auch präventiv wirken weil nämlich der Steuerzahler künftig seine Steuererklärung frühzeitig einreichen soll der Verspätungszuschlag ist ein besonderes Druckmittel das speziell in der Finanzverwaltung geeignet ist den Steuerzahler quasi zu erziehen der ist weder eine Geldstrafe noch eine Geldbuße sondern bloßes verwaltungsaktionsmittel vor einigen Jahren war es nur so dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags stets im Ermessen der Finanzbehörde lag das hat sich aber geändert der Gesetzgeber hat das hier etwas strenger gestaltet bei bestimmten Fallkonstellationen muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen es hat kein Ermessen mehr man unterscheidet eine kannzeit und eine muss Zeit bei Verspätungszuschlägen ein Verspätungszuschlag ist bei allen Steuern möglich für die die Abgabenordnung an stattfindet wir gucken uns heute die Einkommensteuererklärung an was also passiert wenn wir ein unpünktlich mit der Steuererklärung ist man muss zunächst die Fristen beachten wir schauen uns zunächst einmal die erklärungsfristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 an für die Steuererklärung 20021 lief die Erklärungsfrist am Abgabefristen Steuererklärung 31.10.2022 ab in den Bundesländern in dem der 31.10 hier ein Feiertag war wurde die Frist auf den ersten November 2022 verlängert für das Jahr 2022 hat der Steuerzahler bis zum zweiten Oktober 2023 Zeit jetzt haben wir diese beiden Fristen für die beiden Jahre genannt und wenn der Steuerzahler nur ein Tag zu spät ist das heißt ein Tag zu spät seine Steuererklärung einreicht dann kann das Finanzamt bereits ein Verspätungszuschlag festsetzen für jeden angefangenen Monat der Verspätung aber hier das hatte ich schon erwähnt gibt es weitere Fristen und zwar die sogenannte Übergangsfrist jedes Jahr ist das ein anderer Termin Übergangsfrist heißt erst ab dieser weiteren Frist muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen das ist für die Steuererklärung 2021 dann der Fall wenn der Steuerzahler bis zum Übergangsfristen Verspätungszuschlag 31.08.2023 keine Steuererklärung abgegeben hat und für das Jahr 2022 endet die Übergangsfrist dann am 31.07.2024 diese beiden Fristen sind maßgebend dafür ob das Finanzamt ein Verspätungszuschlag festsetzen muss sind diese Fristen abgelaufen dann muss es davor kann es also es ist eine heblicher Zeitraum wo das Finanzamt noch ein Ermessen ausüben kann aber nach Ablauf dieser Übergangsfrist dann muss das Finanzamt den Verspätungszuschlag festsetzen und hat keine Wahlmöglichkeit und alternative wir schauen uns einfach mal ein Beispiel aus der Praxis an wir haben den mich Müller es geht um die Beispiel: "Michael Müller" Steuererklärung 2021 Steuererklärung 2021 er hat keine Fristverlängerung beantragt hat aber erst verspätet das heißt am 15.5.2023 seine Steuererklärung für 2021 abgegeben warum verspätet die Frist endete hier am 31.10.2022 das heißt der ist schon einige Monate im Verzug mit der Steuererklärung gewesen das bedeutet ab dem ersten November 2022 kann das Finanzamt hier ein Verspätungszuschlag festsetzen es muss aber nicht der muss Zeitraum der beginnt dann erst am 1 September 2023 zu laufen hinsichtlich der Höhe des Verspätungszuschlags gibt es klare gesetzliche Regelungen pro Höhe des Verspätungszuschlags angefangene Monat beträgt der Verspätungszuschlag 0,25% der festgesetzten Steuer und der Berücksichtigung von Steuervorauszahlungen und anrechnungsbeträgen aber mindestens 25 Euro pro angefangene Monat und höchstens 10% der festgesetzten Steuer maximal 25.000 Euro das sind die Beträge die für die Höhe des verspätungszuschlages entscheidend sind wie gesagt der Verspätungszuschlag wird für jeden angefangenen Monat der Verspätung berechnet das heißt er fällt schon an wenn ich nur einen Tag zu spät abgeben hierzu auch noch ein Beispiel die Maria Beispiel: "Maria Becker" Becker die hat ihre Steuererklärung fünf Monate und 10 Tage zu spät abgegeben deshalb fallen halt für sechs Monate Verspätungszuschläge an und für jeden Monat mindestens 25 Euro das sind für sechs Monate 150 Euro der Verspätungszuschlag der wird festgesetzt im Rahmen der Steuer Festsetzung und dann entsprechend mit einer wirklichen Steuererstattung verrechnet oder kommt zu der sozialen Steuer hinzu das Finanzamt kann auf die Festsetzung eines verspätungszuschlages verzichten wenn keine Steuern anfallen wenn eine Erstattung heraus bekommt oder aber der Steuerpflichtige einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hat gegen die Festsetzung eines verspätungszuschlages haben Sie die Möglichkeit Einspruch einzulegen innerhalb eines Monats wenn Sie mit dem Grunde der Festsetzung nicht einverstanden sind oder aber auch mit der Höhe ja das ist alles relativ kompliziert mit dem Verspätungszuschlag und deshalb unser dringender Rat unser Tipp an sie geben Sie pünktlich ihre Steuererklärung ab und wenn Sie doch einmal zeitlich in die Bredouille geraten dann beantragen Sie einfach beim Finanzamt eine Fristverlängerung und Kanal und Newsletter abonnieren und kein Update verpassen! dann brauchen Sie die Keule des Finanzamts nicht zu befürchten die bleibt nämlich dann in der Schublade und jetzt einfach mal weg mit dem Ding

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