[Musik] [Musik] das Gericht hat heute die Berufung des Landes gegen die Urteile des Verwaltungsrechts Düsseldorf zurückgewiesen das heißt auch das OVG hat entschieden dass die rückforderungsbescheide der Corona Soforthilfen rechtswidrig waren und die aufgehoben werden müssen und der die Begründung für diese Entscheidung war hier heute dass das Land sich bei der Rückforderung nicht an das gehalten hat was es als bindende Vorgaben in den Bewilligungsbescheiden festgelegt hat darin waren insbesondere die zuwendungszwecke benannt und die hat der Senat hier heute so bestimmt diese Corona Soforthilfen dienten der Minderung Milderung von wirtschaftlichen Notlagen in Folge der corona-pandemie insbesondere von liquiditäts Engpässen zwischen den Beteiligten war insbesondere ja sehr umstritten ob diese Corona sofort helfen auch dazu dienen ich sag mal reine Umsatz Einbußen auszugleichen die jemanden Folge der Pandemie erlitten hat und da hat der Senat wie gesagt nein das versteht er nicht so dass allein reicht nicht aus nach den Bewilligungsbescheiden sondern wir brauchen letztendlich eine wirtschaftliche Notlage insbesondere Liquiditätsengpässe und ja dann hat der Senat eben noch weitere Vorgaben sozusagen gemacht und wenn das Land jetzt das noch mal neu macht und noch mal neu Angaben anfordert von den Zuwendungsempfängern muss es da bestimmte Dinge beachten dann ist es aber durchaus möglich dass es noch mal erneut zurückforderung kommt bei denjenigen die jetzt hier geklagt haben oder eben auch bei denjenigen die deren klagen noch anhängig sind bei den Verwaltungsgerichten ja die Verhandlung war heute sehr umfangreich da Senat hat sich also sehr viel Mühe gegeben einzelne Punkte wirklich ja die Bescheide zu zerpflücken jeden einzelnen Punkt im Prinzip zu erklären weil es ging ja nur darum um Juristerei im Prinzip und das ist verständlich wird für die Kläger warum es nachher zu welchem Urteil kommt das ist aber ein sehr umfangreiches Thema wir haben dafür auch entsprechende noch eingefangen aber ähm die Frage die sich natürlich jetzt am meisten bei den Selbstständigen in Nordrhein-Westfalen stellt ist wenn ich nicht geklagt habe ist dann der Schluss Bescheid bei mir ungültig und das ist also definitiv nicht der Fall das Land hat dann heute entsprechend oder das Oberverwaltungsgericht hat dann heute halt eben das klargestellt dass es eigentlich hier nur die Unternehmen die gegen die Corona Soforthilfe Festsetzung und Schluss Bescheide geklagt haben bei den oberverwaltungsgerichten in Köln Düsseldorf Gelsenkirchen nach Aachen und in Arnsberg dass die halt eben heute ja erstmal aus dem Schneider sind gut erstmal eine positive Meldung was aber nicht heißt das ist nicht nur weiter Ärger gibt das Ärgerliche ist bei dem Thema Corona Soforthilfe dass sie seinerzeit nicht sofort war also die Auszahlung dauert ein teilweise bis zu sechs Wochen die Bewilligungsbescheide waren schnell zwar da und auch die Politik hat das sehr gut verkauft aber halt eben im Nachgang muss man sagen es war auch keine Hilfe für die Unternehmen weil sie im Nachgang ein sehr sehr viel Ärger also auf sich nehmen mussten mit juristereien dahinter anstatt sich dann wirklich um mir Kerngeschäft wieder zu kümmern [Musik] wie war denn da so bis jetzt immer bis zum Verfahren so die Äußerung von den von den Mitgliedern der IG ja die waren natürlich voller Hoffnung berechtigterweise auch ich sag mal so auch wenn die die Berufung des Landes NRW hier in allen Verfahren zurückgewiesen worden ist und es auch einigermaßen deutliche Kritik des Gerichtes an der Deutlichkeit und an den Ausführungen der Formulierung gehagelt hat bleibt doch die Kröte zu schlucken dass man in irgendeiner Form schon nachweisen muss in welcher Form und wie und wofür man die Soforthilfe verwendet hat wir warten jetzt noch die schriftliche Urteilsbegründung ab die in einigen Tagen vorliegen wird die mündliche Kurzfassung des Richters ähm die ist genau darauf schließen das ist jetzt praktisch die Kröte die überschlucken müssen aber die Spielregeln dazu werden jetzt noch mal gänzlich neu gemischt das muss ein neues es muss ein neues Rücken zu Fahren her und was jetzt da noch einen Zwischenlösungen aufploppt auf dem Weg dahin mit dem Land NRW das wird sich zeigen fakt ist die Schluss Bescheide der Kläger sind rechtswidrig und insofern sind die ersten instanzlichen Gerichte bestätigt worden dahinter kommt aber jetzt eine Kröte die aber heißt der Richter hat sehr viel aus dem EU-Recht entnommen und entlehnt und da werden wir sicherlich noch darauf zu sprechen kommen wie sieht das mit dem bereits ja rechtskräftigen bescheiden aus von Firmen und Personen und kleinen Selbstständigen die nicht geklagt haben die noch irgendeine Chance irgendwas zu machen also Nordrhein-Westfalen hat ja schon betont dass bei dem bestandskräftigen bescheiden auf Durchführung bestehen inwiefern das wirklich umgesetzt wird wie gesagt das alles spekulativ es gibt den ein oder anderen Möglichkeiten über wieder aufgreifen es gibt den Paragraph 48 Absatz 1 Platz 1 es gibt sicherlich auch mittlerweile ein konstruktives nachdenken vielleicht auf Seiten NRWs zumindestens hatte man teilweise den Eindruck erfreulicherweise und ähm wie gesagt wir müssen das jetzt erstmal alles sacken lassen die paar Tage sollten wir uns nehmen bis zur schriftlichen Urteilsbegründung und dann geben auch wir Pressemitteilungen raus wir sind natürlich nach wie vor an konstruktiven Lösungen und nicht an Jahre lang an Gefechten interessiert und so wie was immer schon versucht haben