Einleitung & Intro Krankengeld Elterngeld und Co Lohnersatzleistung in der Steuererklärung was man dabei beachten muss und welche wichtige Frist dafür jetzt gerade gilt das erfahrt ihr in diesem Video hallo ich bin Simon und heute geht es um die sogenannten Lohnersatzleistung welche zwar grundsätzlich steuerfrei sind aber sich dennoch steuerlich auswirken und in der Steuererklärung eingetragen werden müssen bzw sogar dafür sorgen dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wird wie von unseren regelmäßigen Videos gewohnt möchten wir euch solche Sachverhalte natürlich einfacher erklären und verständlicher machen also abonniert gern unseren Kanal smartsteuer wir freuen uns über jeden Abonnenten auch wenn Lohnersatzleistung wie das Krankengeld grundsätzlich nicht steuerpflichtig sind und somit nicht versteuert werden müssen wirken sich diese dennoch steuerlich in den meisten Fällen aus und das häufig zum Nachteil der betroffenen Person umso wichtiger ist es also zu wissen was zählt alles zu Was zählt zu den Lohnersatzleistungen? den Lohnersatzleistung hier haben wir das Krankengeld Arbeitslosengeld 1 Elterngeld Mutterschaftsgeld Kurzarbeitergeld Übergangsgeld Insolvenzgeld und einige weitere ab einem erhaltenen Betrag von 410 € innerhalb eines Jahres solche Ersatzleistung ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben auch wenn sie dort das zufsteuene Einkommen nicht erhöhen werden sie aber bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes auf die anderen Einkünfte berücksichtigt dazu ein Beispiel hat eine ledige Person Beispiel beispielsweise ein zuversteuernes Einkommen innerhalb eines Jahres von 25400 € gehabt würde diese auf das Geld einen Steuersatz von gerundet 12% zahlen müssen und sie müsste konkret 315 € einkommenssteuerzahlen hätte nun die gleiche Person aber auch im selben Jahr Lohnersatzleistung von z.B zusätzlich 4000 € bekommen dann würde das finanzam nur nicht mehr einen Steuersatz von 12% anwenden sondern von 15 Proz da dies der Steuersatz für ein Einkommen in Höhe von 29400 € ist wie erwähnt werden allerdings die so errechneten 15% zwar nicht auf die kompletten 29400 € angewendet darin stecken ja auch die Lohnersatzleistung sondern nur auf das steuerpflichtige Einkommen also die 25400 €. unterm Strich würde die Person aber 3% mehr auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen durch die Lohnersatzleistung zahlen müssen es kann demnach also durchaus durch Lohnersatzleistung zu einer höheren steuerlichen belast insgesamt kommen der Fachbegriff hierzu nennt sich Progressionsvorbehalt damit ihr ihn mal gehört habt häufig fällt Nachteile diese Mehrbelastung in der Praxis den Betroffenen gar nicht auf z.B in Form einer Nachzahlung da man ja bei einem nicht unerheblichen Bezug von Lohnersatzleistung meist auch weniger steuerpflichtige Einnahmen erzielt hat jemand der Arbeitslosengeld 1 Elterngeld oder ähnliches bekommt verdient in der gleichen Zeit häufiger gar nichts oder eben deutlich weniger sodass dann am Ende des Jahres auch insgesamt weniger verdient wurde dennoch muss man wie erwähnt ab einem erhaltenen Betrag von 410 € solcher Ersatzleistung eine Steuererklärung verpflichtend abgeben Abgabefrist und da kommt die wichtige Frist ins Spiel die ich bereits genannt habe denn für alle verpflichteten endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 203 jetzt am 31.08.2024 bzw am 2.9.224 da der 31.08 ein Samstag ist damit dies möglichst einfach gelingt und schnell könnt ihr ja einfach die onlineestuerklärung von smart nutzen dort wird auch dieser Punkt erklärt und ihr könnt in der interviewmethode eure erhaltene Lohnersatzleistung direkt eintragen mit entsprechenden Vorschlägen und Hilfestellung ganz wichtig ist noch die Information dass Wohngeld und auch Bürgergeld ausdrücklich nicht zu den Lohnersatzleistungen zählen und auch nicht in der Steuerklärung eingetragen werden das wissen viele nicht und wir wollten euch dazu mal aufklären wie es ja von unseren regelmäßigen Videos gewohnt seid also abonniert gerne unseren Kanal und lasst dem Video auch einen Daumen nach oben da vielen Dank und natürlich wünschen mir wie immer viel Erfolg bei der nächsten Steuererklärung und das einfach und ohne Vorkenntnisse mit der onlineestuererklärung von smartsteuer