treten bei einem schülerin bei einer schülerin oder bei einem schüler vor schulbeginn symptome auf die typischerweise auf eine coop 19 erkrankung hindeuten so führen sie zu hause ein selbsttest durch eine testung in der schule ist dagegen nur noch vorgesehen wenn bei schülerinnen und schüler die am selben tag noch nicht zu hause getestet werden konnten offenkundig typische symptome vorliegen oder wenn symptome im verlauf des schultages zum ersten mal auftreten in allen fällen gilt ist der test negativ können die schülerinnen und schüler die schule besuchen beziehungsweise ihren schulalltag fortsetzen die schulen stellen deshalb künftig sowohl den schülerinnen und schülern als auch allen unserer schulen beschäftigten person test zur verfügung mit denen sie sich anlassbezogen zu hause testen können der expertenrat der bundesregierung sagt eindeutig dass die maske ein ebenso wirksames wie verhältnis mäßiges mittel ist um die pandemie einzudämmen und empfiehlt daher die maske dieser empfehlung schließen wir uns an wir empfehlen daher das tragen einer maske in den innenräumen der schule ich bin sicher dass unsere schule gemein mit der empfehlung verantwortungsvoll umgehen und individuelle entscheidungen respektieren werde