EKLAT!💥CDU-Spitzenkandidat Redmann: Betrunken auf dem E-Scooter erwischt!

So viel Promille hatte  CDU-Spitzenkandidat auf dem E-Scooter.  In der Nacht vom 11. auf den 12. Juli  fährt Jan Redmann mit einem E-Scooter   zu seiner Wohnung in Potsdam - und wird  von der Polizei gestoppt. Das Problem:   Der CDU-Landeschef hat getrunken, und zwar nicht  zu knapp. Nun liegt der Blutalkoholwert vor.  Brandenburgs CDU-Landes- und Fraktionschef Jan  Redmann hat nach seiner Trunkenheitsfahrt mit   dem Elektroroller 1,28 Promille Alkohol im  Blut gehabt. Das teilte Redmann mit. Damit   liegt der Wert im strafbaren Bereich und  ist etwa so hoch wie der Atemalkoholwert,   der bei der Polizeikontrolle gemessen  worden war. "Ich bin heute über das   Ergebnis der Blutalkoholkontrolle informiert  worden", teilte Redmann mit. "Der Wert liegt   bei 1,28 Promille und bestätigt somit  das Ergebnis der Atemalkoholkontrolle."  Redmann, der CDU-Spitzenkandidat für die  Landtagswahl im September ist, war in der   Nacht vom 11. auf den 12. Juli bei einer Fahrt mit  einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von   der Polizei kontrolliert worden. Er hatte nach  eigenen Angaben 1,3 Promille Alkohol im Atem.   Redmann hatte die Öffentlichkeit etwa zwölf  Stunden später selbst informiert und seinen   Fehler eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam  leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.  Bei einer Polizeikontrolle wird der Alkoholgehalt  in der Atemluft mit einem freiwilligen Test   festgestellt. Er wird in Milligramm pro Liter  gemessen und in Promille umgerechnet. Wenn jemand   den Test verweigert oder die Polizei Anzeichen  für einen Wert hat, der strafbar ist, folgt ein   Test der Blutalkoholkonzentration - das ist Sache  eines Arztes. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist   es eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei hatte in der vergangenen Woche   Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie  Informationsabläufe zur Kontrolle   Redmanns verzögert habe. Das Innenministerium  erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts   des Geheimnisverrats, weil Informationen über die  Kontrolle an die Öffentlichkeit gedrungen waren.

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