Published: Aug 18, 2024
Duration: 00:14:47
Category: Education
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herzlich Willkommen zu deiner Videoreihe Luftrecht und ATC Verfahren in deiner lappel oder PPL Ausbildung diesem Video geht es um das Thema 6 die Flugsicherung der syllabus besteht aus zwei Teilen wir beginnen mit dem air traffic management dies ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Diensten anschließend geht es dann noch um den aeronautical information service auf Deutsch den flugberatungsdienst mit seinen Leistungen und Produkten flugverkehrsmanagement im englischen airaffic Management fast als Oberbegriff die flugverkehrsdienste die verkehrsflussregelung und das luftraummanagement zusammen die flugverkehrsdienste wiederum umfassen die Flugverkehrskontrolle den flugverkehrsberatungsdienst den fluginformationsdienst und den alarmdienst diese verschiedene Dienste schauen wir uns gleich noch einmal etwas genauer an die verkehrsflussregelung im englischen air traffic flow Management ist ein Dienst der das Ziel verfolgt eine maximale Auslastung des Luftraums zu erreichen ohne dabei zu einer Überlastung zu führen es geht hierbei vor allem um die Vorausplanung planbarer Flüge insbesondere solcher des gewerblichen Flugverkehrs beim luftraummanagement geht es um die Einteilung des Luftraums nach den nutzerkategorien militärisch Zivil gewerblich und zivil nichtgewerblich das Ziel ist es weg vom starren luftraumstrukturen zu kommen hin zu einem sogenannten flexible use of airspace abgekürzt FA bei dem man möglichst alle nutz des Luftraums gerecht werden kann die Flugverkehrskontrolle ist ein Dienst der den kontrollierten Flugverkehr überwacht und steuert zuständig in Deutschland in den Lufträumen Delta und Charlie bei Kunstflug und Fallschirmsprung im kontrollierten Luftraum und für instrumentenflugverkehr der Dienst erteilt sogenannte flugverkehrskontrollfreigaben dieses sind Angaben wie ein Flug durchgeführt werden soll also konkret z.B die Flugrichtung die Höhe und die Geschwindigkeit der airtraffic control Service beginnt an kontrollierten regionalen und internationalen Flughäfen am Boden die Rufzeichen der zuständigen flugklotzen heißen je nach Bereich Vorfeld rollkontrolle und Turm im englischen Apron ground and Tower mit diesen haben wir als VfR Flieger genauso zu tun wie der eiifahverkehr sie sind für die Kontrolle des flugplatzverkehrs zuständig der Sammelbegriff für diese Dienste ist aerodrome Control Center dieses befindet sich in der Regel auf einem Turm wie in wahrscheinlich jeder vom Flughafen kennt es gibt aber auch schon sogenannte remot Tower z.B in sebrücken und Dresden hier ist der fluglotze nicht mehr vor Ort sondern in einer Zentrale z.B in Leipzig und kann sich per Kameras und Überwachungstechnik zum jeweiligen Flughafen rüberschalten wenn ein instrumentenflugzeug an einem kontrollierten Flughafen startet wird es dann im Steigflug als nächstes an das approach Control Center weitergegeben dieser Bereich ist zuständig für die Übernahme und Führung zu und von Flugplatz bzw streckensystem die Rufnamen lauten im englischen departure bzw approach auf der Reiseflughöhe angekommen wird das area control Center für den Flugverkehr zuständig der Rufname ist raader oder im deutschen Radar hier wird der Reiseflug überwacht und es erfolgt die Übergabe an Nachbar Sektoren weiter geht es mit dem flugverkehrsberatungsdienst dies ist ein Dienst welcher temporär im luftrum foxort angeboten wird indem es keine flugverkehrskontrolldienste gibt der Dienst ist in Deutschland nicht vorhanden weil Luftraum foxrot in Deutschland nicht existiert außerhalb von Deutschland kann uns dieser Dienst den noch begegnen das Ziel des Dienstes ist es Kollisionen und durch konkrete handlungs fehlung zu vermeiden was effektiver ist als reine Verkehrsinformation zu geben wie es z.B der fluginformationsdienst macht damit sind wir beim nächsten Dienst der fluginformationsdienst dient dazu Ratschläge und Informationen zu geben die für die sichere und effiziente Durchführung von Flügen nützlich sind wir melden uns dazu auf einer veröffentlichten Funkfrequenz beim fluglotzen an und teilen ihm unsere Absichten mit anschließend wird uns der loze soweit möglich automatisch Verkehrsinformation mitteilen gleichzeitig kön W in jeder Zeit um Rat bitten wir können Fragen stellen zum Wetter zu Sperrgebieten zu Aktivitäten an Flugplätzen wie Fallschirmsprung oder Kunstflug und was uns sonst noch so alles einfällt es entbindet uns aber natürlich nicht von einer ordnungsgemäßen und sorgfältigen Flugvorbereitung der letzte Dienst auf dieser Folie und damit von den flugverkehrsdiensten insgesamt ist der alarmdienst dieser Dienst wird zusätzlich von den zuvorgenannten Diensten bereitgestellt die Hauptaufgabe besteht darin die entsprechenden Organisationen z.B such und Rettungseinheiten umgehend über eine Notsituation zu informieren und relevante Informationen über das in notgatene Luftfahrzeug bereitzustellen der alarmdienst selbst bietet keinen Rettungsdienst an er teilt sich in drei wesentliche Phasen auf die erste Phase heißt uncertainty und wird ausgelöst wenn 30 Minuten nach einer fälligen Meldung keine Nachricht und kein Kontakt mehr mit einem Luftfahrzeug besteht oder wenn eine Luftfahrzeug nach der geplanten Ankunftszeit nicht angekommen ist es sei denn an der Sicherheit des Luftfahrzeugs bestehen keine Zweifel die Maßnahmen in dieser Phase bestehen aus Nachforschung über den St des betreffenden Luftfahrzeugs und der voralarmierung von Rettungskräften die zweite Phase ist die sogenannte Alert Phase auslöser können sein dass Nachforschung ohne Ergebnis verliefen es keine Landung trotz Freigabe innerhalb von 5 Minuten gab wäen gleichzeitig kein sprechungverbindung mehr vorhanden ist das Luftfahrzeug in seiner Sicherheit beeinträchtigt ist aber keine Notlandung beabsichtigt oder wenn ein Luftfahrzeug entführt wird die dann anstehenden Maßnahmen wären pversuche und Information sammeln sowie Vorbereitung und Festlegung eines Suchgebietes die und dritte Phase heißt distress auslöser sind dass alle Maßnahmen erfolglos waren weiterhin kein Kontakt zum Fahrzeug besteht Hinweise auf eine Notlage hindeuten der Kraftstoff verbraucht oder ungenügend für eine sichere Landung ist oder dass eine Meldung über ein bevorstehende Notlandung besteht die darauf folgenden Maßnahmen wären die Alarmierung und Anforderung vom Suchen Rettungskräften das Einschalten einer Unfalluntersuchung die Auswertung von funkradardaten und die Benachrichtigung des luftfahrzeughalters damit damit sind wir schon beim zweiten themenabschnitt während wir mit den flugverkehrsdiensten ausschließlich wrre des Fluges zu tun haben haben wir mit dem aeronautical information service zu deutsch flugberatungsdienst lediglich am Boden zu tun in Deutschland übernimmt die Aufgabe die DFS die Deutsche Flugsicherung der flugberatungsdienst hat die Aufgabe für die Luftfahrt erforderliche Informationen und Daten bereitzustellen dazu gibt es verschiedene Produkte bzw Leistungen welche von der DFS betreut werden z.B das luftfahrthandbuch einstandet iertes nachschlagerwerk das AX System ein System für regelmäßige und langfristige Änderung notems Benachrichtigung über temporäre Veränderungen und die nfls das amtsbad für Luftfahrer diese Punkte schauen wir uns gleich auf den folgenden Seiten noch einmal im Detail an aber nicht nur Informationen werden durch den AES veröffentlicht die freundlichen Mitarbeiter des AES der DFS sind für uns auch Ansprechpartner und beraten bei der Flugvorbereitung des Weiteren nehmen Sie unsere erstellten Flugpläne entgegen prüfen diese und leiten sie dann weiter die kontaktdat sind hier auf der Folie dargestellt und sollten jedem Piloten bekannt sein das luftfahrthandbuch heißt im englischen aeronautical Information publication abgekürzt AIP wie bereits erwähnt ist es ein standardisiertes Nachschlagwerk über die Luftfahrt in Deutschland das Handbuch ist nach ikeo Vorgabe in drei standardkapitel aufgeteilt gen wie General für allgemeine Informationen Enr wie onrot für streckeninformation und ad wie aerodrome für flugplatzinformationen diese Hauptkapitel sind wiederum in kleinere Unterkapitel eingeteilt im general Teil finden wir Informationen wie nationale Regelung und Anforderungen sowie Abweichung von ikeo Standards Tabellen und Codes sowie Übersichten über Zuständigkeiten und Gebühren im onroot Teil finden wir allgemeine Regelungen und Verfahren für VfR bzw eifahflüge sowie Lufträume streckensysteme funknavigationsanlagen und Information zu besonderen Gebieten im Luftraum im aodor Teil sind wichtige Informationen zu allen deutschen Flugplätzen veröffentlicht z.B Anflugkarten Öffnungszeiten Telefonnummern Ansprechpartner Abmessung der stat- und Landebahn und so weiter zusätzlich zu den drei hoptkapiteln gibt es noch drei Zusatzkapitel im deutschen AIP ein Kapitel über Hubschrauber Landeplätze ein Kapitel über das sogenannte aeronautical Information circular abgekürzt AIC dies sind Mitteilung welche Informationen enthalten die nicht für die Erstellung eines NEMs oder für die Aufnahme in die luftfahrthandbücher in Frage kommen sich dennoch auf luftfahrtangelegenheiten beziehen z.B die Einrichtung einer ATZ TMZ oder die Aufnahme von afifa Flugbetrieb an einem Flugplatz das letzte Zusatzkapitel sind Ergänzungen darin geht es z.B um Baumaßnahmen oder neue luftfahrthindernisse wir finden das luftfahrthandbuch kostenfrei auf der Internetseite www.dfs-ais.de in der Menüleiste links unter dem Menü AIP online können wir es abrufen unbedingt einfach mal ausprobieren und loslesen gerne auch als Abendlektüre es empfehlt sich wirklich dies zu tun spätestens bei eurer nächsten Flugplanung müsst ihr es nutzen um z.B Informationen über euren Zielflugplatz zu erhalten natürlich könntet ihr diese Information auch über das Internet auf einer Website des flughaabens suchen aber das AEP ist das offizielle Nachschlagewerk bei den hier veröffentlichen Informationen könnt ihr erwarten dass sie aktuell undungültig sind das ist bei manch einer Internetseite nicht immer der Fall beim luftfahrthandbuch hat die Aktualisierung ein System und das schauen wir uns auf der nächsten vorj an aus Effizienz und Sicherheitsgründen ist es von enormer Bedeutung dass Piloten fluglotzen Manager Flugsysteme und luftfahkarten alle über dieselbe Informationsbasis verfügen das AC ausgesprochen aeronautical Information regulation and control ist ein System zur regelmäßigen und zeitlich abgestimmten Veröffentlichung von wichtigen dauerhaften Änderungen in der Luftfahrt das genau dieses Problem adressiert und eineem Informationsbasis sicherstellen soll es enthält z.B Informationen über luftraumstrukturen und Routen Navigationshilfen SIDS und Stars und Informationen zuur Start und Landebahnen sowie Rollwegen Informationen die im Rahmen des AX Systems bereitgestellt werden müssen mindestens 42 Tage vor dem wirksamkeitsdatum vom AES verteilt werden mit dem Ziel die Empfänger mindestens 28 Tage vor dem Datum zu erreichen wann immer größere Änderung geplant sind und eine zusätzliche vorank wünschenswert und praktikabel ist sollte ein Veröffentlichungstermin mindestens 56 Tage vor dem wirksamkeitsdatum verwendet werden AC definiert somit eine Reihe von gemeinsamen Terminen und ein zugehöriges standardisiertes Verfahren zur Veröffentlichung von luftfahrtdaten für startaten diese Daten müsst ihr natürlich nicht auswendig lernen aber wenn ihr den Begriff ERC zuordnen könnt dann habt ihr das Lernziel schon erreicht weiter geht es mit den notems ein notem abgekürzt notice to Airman ist eine Mitteilung mit Informationen über die Einrichtung den Zustand oder die Änderung von Einrichtungen Diensten Verfahren oder Gefahren im Flugverkehr deren rechtzeitige Kenntnis für das mit dem Flugbetrieb befasste Personal von wesentlicher Bedeutung ist also vor allem für uns als Piloten DAH sind wir auch verpflichtet die notems für unsere Flugstrecken vor jedem Flug abzurufen und zu lesen abrufbar sind notems für VfR Flieger über das sogenannte vfrebeton dies ist ein notenbriefen und kostenfrei erreichbar nach erfolgreicher Registrierung auf der Internetseite des ais notems werden von nationalen Behörden aus einer Reihe von Gründen herausgegeben biet z.B Gefahren wie flugschas fschirmsprünge und Segel und ultraleichtflüge Flüge von wichtigen Personen wie staatsoberhaäuptern gesperrte startad und Landebahn und Rollwege nicht funktionsfähige funknavigationshilfen Militärübung mit daraus resultierenden luftraumbeschränkungen nichtfunktionsfähige Lichter an Hindernissen vorübergehende Errichtung von Hindernissen in der Nähe von Flugplätzen und und so weiter und so fort die Lesart von notems ist am Anfang sicherlich etwas häuprrig weil viele Abkürzungen verwendet werden ich empfehle die im Internet frei verfügbare PDF-Datei der Deutschen Flugsicherung mit dem Titel nottim von A bis Z hier werden alle Abkürzung Informationen rund um notems noch einmal gut erklärt notims werden übermittelt wenn anderenfalls der Adressat nicht mindestens 7 Tage im Voraus benachrichtigt worden wäre ein notim behandelt nur ein Thema und dessen Bedingung und sollte für höchstens dre Monate gültig sein es ist länger als dre Monate gültig wird es automatisch in die AIP übernommen also in das luftfahrthandbuch notems bleiben somit grundsätzlich nur kurzfristige Änderungen des luftfahrthandbus manchmal kann aber nicht garantiert werden dass die AEP in der genannten Frist geändert oder ergänzt wird in diesem Fall können zusätzlich zu kurzfristigen Änderungen auch permanente Änderungen der AIP die eine ausführliche schriftliche Erläuterung brauchen als notim herausgegeben werden dann kann ein noim auch länger als d Monate gültig sein zusätzlich gibt es noch besondere Trigger notems diese dienen z.B dazu diejenigen die luftfahrtdatenbanken pflegen darauf aufmerksam zu machen dass bestimmte Änderungen bald in der Kraft treten normalerweise zum nächsten AC Datum ein triggerem enthält eine kurze Beschreibung des Inhalts der Änderung oder Ergänzung das Datum des Inkrafttretens und die Referenznummer der Änderung oder Ergänzung es ist normalerweise für 14 Tage lang gültig Schneebedingungen werden nicht im notem sondern durch eine spezielle Meldung namens snowtem gemeldet ebenso wie vulkanarche als spezielle Meldung namens ashtem gemeldet wird die letzte Folie in diesem Thema beschäftigt sich mit den nfls man sollte die Nachrichten für Luftfahrer nicht mit den notems verwechseln die nfls sind das offizielle Amtsblatt der Luftfahrt in Deutschland und werden ebenfalls von der Deutschen Flugsicherung der DFS herausgegeben darin finden sich verbindliche Bekanntmachung und wichtige Informationen die für uns als Luftfahrer relevant sind die nfls erscheinen alle zwei Wochen in gedruckter Form sind aber auch online verfügbar allerdings sind sie im Gegensatz zu den vorherigen Produkten nicht kostenlos zugänglich der Zugriff ist nur über einen kostenpflichtigen onlineedienst der DFS Tochter Eisenschmidt möglich für den Flugbetrieb wesentliche Informationen werden in den nfl1 veröffentlicht während die nfl2 sich mit Themen rund um luftfahrtgeräte und Personal befassen die nicht in nfl1 passen wie hier auf der Folie dargestellt merken sollte man sich gegebenfalls das Musterzulassung in Teil 2 erscheinen dies könnte gefragt werden ansonsten gibt es vermutlich viel zu wenige Piloten welche wirklich aktiv die neuerscheinenden nfls verfolgen wer sich stur weigert ein Abo zum Erhalt der eigentlich pflichtenden nfls abzuschließen dem lege ich ans Herz zumindestens aktiv entsprechende fliegermagazine zu verfolgen um wichtige Neuerungen dennoch nicht zu verpassen das war's zum Thema Flugsicherung vielen Dank für die Aufmerksamkeit bis zum nächsten Video