Rente diese Änderung erwarten uns alle schon vor einiger Zeit haben wir über die bevorstehenden Änderung im Bereich der Rente berichtet und versprochen euch auf dem laufenden zu halten und nun ist tatsächlich der Gesetzentwurf mit einigen wichtigen Neuerung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil fertig und soll bereits am 4.9.224 so beschlossen werden und mit ihm wurden nun bisherige Vorschläge noch mal deutlich konkretisiert was sich ändern soll und was die Folge daraus sind das erfahrt ihr in diesem Video hallo ich bin Simon und heute geht es um einige ganz aktuelle Änderung die uns zum Thema Rente alle betreffen und das gilt sowohl für jetzige Rentenbezieher aber auch für zukünftige und wie immer möchten wir euch natürlich direkt zu solchen wichtigen Finanznachrichten hier auf smartst auf dem Laufenden halten und den einfachen Worten informieren also abonniert gern unseren Kanal wir freuen uns über jeden Abonnenten Millionen Menschen gehen in den nächsten Jahren in Rente und fehlen damit als gut ausgebildete Fach Kräfte dem Arbeitsmarkt doch die bisherigen Regelung beispielsweise für eine Weiterbeschäftigung oder auch da wo es gesundheitlich geht für eine Nebenbeschäftigung neben der Rente sind bisher nicht allzu attraktiv dies soll sich nun ändern und man will mit finanziellen Anreizen zumindest diejenigen die noch können und wollen dazu bewegen länger zu arbeiten oder auch wieder eine Tätigkeit aufzunehmen sei es voll oder auch in Teilzeit erste Änderung Arbeitsverträge arbeitgeber sollen künftig einfacher Personen im Renten Alter beschäftigen und wieder ins Unternehmen holen können dazu soll es diesen ermöglicht werden befristete Arbeitsverträge mit Rentnerinnen und Rentnern abzuschließen sod dass etwa der Kündigungsschutz wie bei einem unbefristeten Vertrag größtenteils entfallen würde und die Unternehmen flexibel bleiben natürlich erstmal auch zum Nachteil des Beschäftigten man hofft aber dass so Unternehmen die bisher eben keine Rentner weiter beschäftigt haben durch diese Lockerung dazu angeregt werden dafür wird man das vorbeschäftigungsverbot einschränken um den Abschluss eines nachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber auch zu ermöglichen in Zukunft zweite Änderung Sozialabgaben um das Arbeiten über das Rentenalter hinaus für rentenbezieh attraktiver zu gestalten sollen Arbeitgeber künftig die von Ihnen gezahlten Beiträge zur Arbeitslosen und Rentenversicherung direkt als zusätzlichen Arbeitslohn an den Erwerbstätigen Rentner auszahlen können was die Vergütung für den Rentenbezieher natürlich viel attraktiver machen würde immerhin betragen diese Abgaben zusammen AK noch 10,6% vom Bruttolohn bisher müssen diese Beiträge vom Arbeitgeber aber an die Sozialkassen abgeführt werden wenn sich ein Arbeitgeber allerdings gegen die neue Auszahlung an den Rentner entscheiden würde bleibt es bei der bisherigen Praxis und die Beiträge fließen dann weiterhin in die Sozialversicherung er kann also nicht mit einem Trick sich diese dann sparen also eine freiwillige Regelung die aber nur viele Vorteile für den Rentner bringt und keinen Nachteil für den Arbeitgeber dritte Änderung Prämie eine ganz neue Prämie wird geschaffen nämlich die sogenannte rentenaufschubprämie damit möchte man das weiterarbeiten trotz Erreichen der Regel Altersgrenze deutlich attraktiver machen so heißt es konkret und ich zitiere an der Stelle neben der Möglichkeit monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen werden sich Arbeitnehmer zukünftig auch für eine rentenaufschubprämie entscheiden können dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung diese Prämie war auch schon in den ersten Vorschlägen über die wir hier auf dem Kanal schon berichtet haben aber nun würde sie noch mal konkretisiert so wurde definiert dass der Zeitraum für den weitergearbeitet werden muss mindestens 12 Monate betragen muss außerdem dass die Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze liegen muss und dass diese Prämie zum 1.1.2027 in Kraft treten wird wer also dann statt offiziell in Rente zu gehen doch noch etwas weiterarbeitet bekommt neben dem Lohn zusätzlich einen Betrag oben drein ausgez zaht der seiner eigentlichen Rente entspricht und das sogar sozialabgabenfrei vierte Änderung Freibeträge in diesem Bereich wird es eine wichtige Änderung für Bezieher von Hinterbliebenen Renten geben die sich auf den möglichen Hinzuverdienst bezieht bislang darf man neben seiner Hinterbliebenen Rente grundsätzlich seit 1.7.2024 1038 € verdienen ohne dass dieser Verdienst auf die Rente angerechnet wird diesen Grundbetrag möchte man aber nun erhöhen und das deutlich sodass hier ich zitiere wieder eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn regelmäßig anrechnungsfrei bleibt das würde bei einem aktuellen Mindestlohn von 12 € pro Stunde und monatlich 174 Arbeitsstunden einem maximalen anrechnungsfreien Betrag von monatlich 2088 € entsprechen die konkrete Summe wurde aber nicht im Gesetzesentwurf genannt vorher stand erst eine Erhöhung um 545 € im Raum was man nun aber wohl anscheinend erhöht hat das waren einige wichtige Änderung für uns alle beim Thema Rente aus dem Gesetzentwurf vom Bundesarbeitsministerium bis auf die aufschuhprämie sollen die Regelung bereits 2025 wirksam werden am 4 September möchte das Bundeskabinett wie ein whend den Entwurf absegnen damit dieser zeitn zusammen mit einem anderen Gesetz der sogenannten Wachstumsinitiative vom Bundestag beschlossen werden kann wir halten euch zu diesem und vielen anderen wichtigen Finanz und Steuerthemen natürlich wie gewohnt auf dem Laufenden also abonniert gern den Kanal und lasst dem Video einen Daumen nach oben da vielen Dank und wie immer wünschen wir allen ganz viel erfol be der nächsten Steuererklärung und das einfach und ohne Vorkenntnisse mit der onlineestuererklärung von smartsteuer