ändert sich die Höhe des extra rentenzuschlags wenn zum 1.7.2025 die Rente wieder erhöht wird angepasst wird mein Name ist Peter Knöppel ich bin Rechtsanwalt und Rentenberater von Rentenbescheid 24D meine Damen und Herren das Thema extra rentenzuschlag den es zum 1.7 2024 geben soll für rund 3 Millionen begünstigte schlägt hohe Wellen es gibt ganz ganz viele Fragen wir haben viele Videos dazu gedreht wir haben einige Textbeiträge auf Rentenbescheid 24D veröffentlicht und heute geht es um die Frage bekomme ich wenn es zum 1.7.2025 eine Rentenerhöhung gibt auch eine Erhöhung des rentenzuschlags wird der dann auch erhöht und ich habe ihn wie immer eine kleine Übersicht fertig gemacht und dann starten wir einfach mal in das Geschehen hinein meine Damen und Herren also die Rentenerhöhung 2005 die wird ja bekanntlicherweise immer im März 2025 bekannt gegeben und die Regel ist hier in diesem Fall der extraarentenzuschlag wird grundsätzlich entsprechend der Änderung des aktuellen Rentenwertes angepasst machen wir mal ein Beispiel dazu nehmen wir einfach mal an es gibt zum 1.7.25 eine Rentenerhöhung um 4,5%. aber jetzt bitte mich nicht festnageln oder sagen der Knöppel hat gesagt es gibt eine Erhöung um 4,5% nein das ist nur eine beispielsberechnung ja also 1.725 Beispiel 4,5% Rentenerhöhung dann erhöht sich der extra rentenzuschlag auch um 4,5% und zwar ist es der Betrag den sie am 1.724 dann gezahlt bekommen haben erstmals Beispielsrechnung ganz einfach sie bekommen am 1.7.24 ein extra rentenzuschlag von 75 € dann erhöht sich diese 75 € um 4,5% das macht dann 3,37 € aus sehen Sie hier auf dieser entsprechenden Übersicht jetzt addieren wir die 75 € und die 3,37 € ergibt dann 78,37 c€ und genau diese 78, 37 c€ sind dann der neue rentenzuschlag den sie zum 1.7225 erhalten werden ja meine Damen und Herren das soll es gewesen sein zu dieser Frage näheres zu diesem Thema finden Sie wie immer auf rentenbescheid24.de ich wünsche Ihnen eine super rentenstarke Woche ihr Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel