Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst – was nun? Abgabefrist für die
Steuererklärung verpasst – was nun? Sie haben sich dieses Jahr fest vorgenommen, die
Steuererklärung selbst zu machen? Der Stichtag für die Abgabe ist bereits rot im Kalender
markiert? Dann kann ja nichts mehr schiefgehen. Doch die Tage vergehen und plötzlich merken
Sie, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können. Jetzt gilt es schnell zu handeln,
ansonsten drohen unangenehme Konsequenzen. Fristverlängerung Die Fristverlängerung
Zunächst stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Fristverlängerung. Das Finanzamt entscheidet
dann je nach Einzelfall, ob es den Antrag gewährt. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie die Abgabe ohne
eigenes Verschulden versäumen, also zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts.
Ein Urlaub gehört nicht dazu. Verspätungszuschlag Der Verspätungszuschlag
Wenn Sie die Frist endgültig verpasst haben, dann kann das teuer werden. Das Finanzamt darf
jetzt einen sogenannten Verspätungszuschlag festsetzen. Pro Monat beträgt dieser mindestens
25 Euro - und zwar zusätzlich zur fälligen Steuer. Zwangsgeld Das Zwangsgeld
Haben Sie die Abgabefrist verpasst und auch nicht auf
weitere Schreiben des Finanzamts reagiert, dann kann ein Zwangsgeld fällig werden.
Bei der Zwangsgeldandrohung wird Ihnen das Finanzamt eine letzte Frist zur Abgabe
einräumen. Versäumen Sie diese Frist ebenfalls, wird das angekündigte Zwangsgeld festgesetzt.
Das heißt: Sie müssen Strafe zahlen. Die Steuerschätzung
Haben Sie trotz all Steuerschätzung dem immer noch keine Steuererklärung
abgeben, folgt nun das letzte Mittel: Das Finanzamt schätzt Ihre Besteuerungsgrundlage
und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid. Aber wichtig: Diese Schätzung befreit
Sie nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Reichen
Sie diese daher zeitnah ein. Den Steuerstichtag zu verpassen, kann eine
unangenehme Sache werden. Wir - die VLH - nehmen Ihnen daher die Kommunikation mit dem Finanzamt
ab und helfen Ihnen, dass es nicht soweit kommt. Steuern? Lass ich machen. Von der VLH.